Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Richard, Katharina, Georg, Margarethe Amberger, sowie ihr Enkel Rupert Amberger. 
nach ersolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Königlich 
bayerischen Bezirksamtes zu Waldmünchen vom 26. Juli d. Is.; 
auf Grund des §. 39, Nr. 2 des Strafgesetzbuches ist 
. die verehelichte Katharina Eder, 64 Jahre alt, katholischer Konfession, gebürtig aus Obern- 
dorf (Bezirksgerict Salzburg), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Hehlerei, durch 
Beschluß des Stadtmagistrats zu Straubing vom 22. November v. Js.; 
auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuches sind 
. der ehemalige Handelsmann Hirsch Böhm, 64 Jahre alt, gebürtig aus Bielenz (Sarger 
Kreis in Böhmen), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns und Landstreichens, 
durch Beschluß des Stadtmagistrats zu Straubing vom 27. September v. Js.; 
. die Schauspielergehilfin Maria Weinlich, 48 Jahre alt, katholischer Konfession, gebürtig aus 
Nochlitz (Bezirkshauptmannschaft Starkenbach in Böhmen), und deren Kinder Katharina Wein- 
lich, 18 Jahre alt, und Josef Weinlich, 15 Jahre alt, sowie ferner der Musikergehilfe 
Johann Weinlich, 44 Jahre alt, katholischer Konfession, aus Glasersdorf (Bezirkshauptmann- 
schaft Starkenbach), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß 
des Stadtmagistrats zu Straubing vom 3. Juli v. Js.; 
4 die Bärentreiber Lesa Stankowitsch, 31 Jahre alt, und Stoyan Georgewitsch, 22 Jahre 
alt, beide gebürtig aus Vodschin in Serbien, nach erfolgter gertchtlicher Bestrafung wegen 
Deitelns zen Landstreichens, durch Beschluß des Stadtmagistrats zu Straubing vom 
Mai v. Is.; 
4 der Nagelschmiedegesell Johann Bönisch, 27 Jahre alt, gebürtig aus Niederhohenelbe (öster- 
reichische Bezirkshauptmannschaft Hohenelbe), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens, durch Beschluß des Stadtmagistrats zu Straubing vom 28. Mai d. Js.; 
der Tagelöhner Peter Mirwald, 16 Jahre alt, gebürtig aus Schüttenhofen in Böhmen, nach 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß des Stadtmagistrats zu Strau- 
bing vom 27. Februar d. Is.; 
. der Häusler Johann Billmaler, 56 Jahre alt, gebürtig aus Hochofen (Bezirksgericht Taus 
in Böhmen), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch 
Veschub des Stadtmagistrats zu Straubing vom 21. Januar d. Is., auf die Dauer von zwei 
Jahren; 
4. der Steinhauer Anton Papillier, 61 Jahre alt, gebürtig aus Fontenois à la ville (De- 
partement Haute-Saöne, Frankreich), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 3. Oktober d. Js.; 
14. die Katharina Sauveur, geboren den 9. September 1840 zu Luneville, wohnhaft in Metz, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen gewerbmäßiger Unzucht, durch Beschluß des 
Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 23. September d. Js. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
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2. Münz-Wesen. 
Bis zum 20. September d. Is. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 
798,222,760 Mark und in Zehnmarkstücken 126,690,480 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 21. 
bis 27. September sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 387,060 Mark, in Hannover
	        
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