Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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orte versehen und in die Briefkasten eingelegt werden, werden nicht als nachzusendende, sondern als neu ein- 
gelieferte Sendungen behandelt und dementsprechend mit dem vollen tarifmäßigen Porto belegt. 
Berlin, den 25. Septeniber 1873. 
Kaiserliches General--Postamt. 
4. Koufsulat--Wesen. 
Namens des Deutschen Neichs ist 
dem Kaufmann Georg Weber zu Danzig 
das Exequatur als General-Konsul der Hohen Pforte daselbst, und 
dem Banquier Hugo Fuchs in Verlin 
das Exequatur ah Konsul der Republik Honduras 
ertheilt worden. 9 
Der Kaiserliche Vize-Konsul F. Sieben zu Arröyo (Puerto Rico) ist auf seinen Antrag seiner 
konsularischen Stellung enthoben worden. 
5. Marine und Schiffahrt. 
Bestimmungen 
über die Anerkennung der in französischen und britischen Schiffspapieren enthaltenen Vermessungs- 
angaben in deutschen Häfen.“) 
Nachdem von der deutschen Regierung auch mit den Regierungen 
Frankreichs und 
Großbritanniens 
Vereinbarungen wegen gegenseitiger Anerkennung der nach dem neuen Schiffsvermessungs-Verfahren bewirkten 
Vermessungen getroffen worden sind, werden die den Handelsmarinen der vorgenannten Staaten angehörigen 
Schlffe in deulschen Häfen, wie folgt, behandelt: 
1. Für die auf Grund der Dekrete des Präsidenten der französischen Republick vom 24. Dezember 
v. Is. und 24. Mai d. Is., betresfend die Einführung des Moorsom'schen Schiffsvermessungs- 
Verfahrens in Frankreich, vom 1. Juni d. Is. — dem Tage des Beginns ihrer Geltung — 
*) Vergl. Centralblatt Seite 163.
	        
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