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orte versehen und in die Briefkasten eingelegt werden, werden nicht als nachzusendende, sondern als neu ein-
gelieferte Sendungen behandelt und dementsprechend mit dem vollen tarifmäßigen Porto belegt.
Berlin, den 25. Septeniber 1873.
Kaiserliches General--Postamt.
4. Koufsulat--Wesen.
Namens des Deutschen Neichs ist
dem Kaufmann Georg Weber zu Danzig
das Exequatur als General-Konsul der Hohen Pforte daselbst, und
dem Banquier Hugo Fuchs in Verlin
das Exequatur ah Konsul der Republik Honduras
ertheilt worden. 9
Der Kaiserliche Vize-Konsul F. Sieben zu Arröyo (Puerto Rico) ist auf seinen Antrag seiner
konsularischen Stellung enthoben worden.
5. Marine und Schiffahrt.
Bestimmungen
über die Anerkennung der in französischen und britischen Schiffspapieren enthaltenen Vermessungs-
angaben in deutschen Häfen.“)
Nachdem von der deutschen Regierung auch mit den Regierungen
Frankreichs und
Großbritanniens
Vereinbarungen wegen gegenseitiger Anerkennung der nach dem neuen Schiffsvermessungs-Verfahren bewirkten
Vermessungen getroffen worden sind, werden die den Handelsmarinen der vorgenannten Staaten angehörigen
Schlffe in deulschen Häfen, wie folgt, behandelt:
1. Für die auf Grund der Dekrete des Präsidenten der französischen Republick vom 24. Dezember
v. Is. und 24. Mai d. Is., betresfend die Einführung des Moorsom'schen Schiffsvermessungs-
Verfahrens in Frankreich, vom 1. Juni d. Is. — dem Tage des Beginns ihrer Geltung —
*) Vergl. Centralblatt Seite 163.