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Die Schutzmaßregeln für die deutsche Grenze sind unter diesen Umständen durch weg verschärft worden.
Namentlich hat die Königlich preußische Regierung eine solche Verschärfung eintreten lassen, da die schon auf
den 15. Oktober festgesetzte Wiedereröffnung des Viehmarktes zu Ozwiee#lm in Galizien die Gefahr der Ein-
schleppung der Seuche nach Deutschland wesentlich erhöht. Auch haben die Königlich bayerische und die König-
lich sächsische Regierung in Folge des Auftretens der Seuche in Salzburg, bezw. der in Böhmen vorgekommenen
verdächtigen Krankheitefüle die bisherigen Schutzmaßregeln erweitert.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuches sind
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. der Koch Johann Bazelewski, 31 Jahre alt, gebürlig aus Krzywin in Wolynien (Rußland),
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstrelchens, durch Beschluß der Königlich
preu bischen RNegierung zu Posen vom 7. Oktober d.
Is.z;
. der Fabrikarbeuüer Joseph Hatschbach, 19 Jahre alt, aus Gablenz in Böhmen, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns und Landstreicens, durch Beschluß der Königlich
preußischen Regierung zu Liegnitz vom 1. Oktober d.
Is.:
die unverehelichte Emilie Kerblin, 35 Jahre alt, aus Nosenthal bel Wittgenau in Böhmen,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Londstreichens, durch Beschluß der Königlich
preußischen Negierung zu Merseburg vom 4. Oktober d. Is.
. der Arbeiter Sören Andreas Veng, 19 Jahre alt, gebürtig aus Kopenhagen, nach erfolgter
gerichtlicher Vestrasfung wegen Landslreichens, durch Beschluß der Königlich preupischen Regierung
zu Schleswig vom 2. Oktober 8.3
der Zigeuner (Regenschirmmacher. und' Parfümerlehändler) Andreas Dunker aus Lion (Frank-
reich) und dessen Ehefrau Louise Dunker ebendaher, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
und zwar des Ehemannes wegen Landstreichens, der Ehefrau wegen Bettelns und Landstrei-
chens, durch Veschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Ochsenfurt vom 13. Sep-
tenber d. Is. auf die Dauer von zwei Jahren;
l# der Bürstenmacher Johann Jansson, 21 Jahre alt, gebürtig aus Carlscrona in Schweden,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß der Großherzoglich
oldenburgischen Regierung des Fürstenthums Lübeck zu Eutin vom 6. Oktober d. Is.;
der Kommis Prosper Lemineur, geboren den 2. Juli 1846 zu Charmont (Departement der
Marne in Frankreich), wohnhaft in Troyes, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen
Lanlrch durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 21. Sep-
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der Dominikus Neicher, 14 Jahre alt, gebürtig aus Leidelingen im Großherzogthum Luxem-
burg, nach erfolgter gerlchtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Kaiser-
lichen Präsidenten von Lothringen vom 23. September d. Js.;
die verehelichte Bauer, Margarethe, geb. Altmann, geboren den 24. Juni 1844 zu Hespe-
en (Eroßherzogthum Luxemburg), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen gewerb-
7 7 Unzucht, durch Beschluß des Kaferliohe Präsidenten von Lothringen vom 9. Ok-
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der Tuchweber Eugen Colomb, geboren den 30. September 1827 zu Aubenas (Departement
Ardache in Frankreich), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch
Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 9. Oktober d. Is.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
2. Münz-Wesen.
Bis zum 27. September d. Is. waren in den Münzstätten des Deutschen Neichs in Zvamimartstücken
805,004,680 Mark und in Zehnmarkstücken 130,067,130 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom