Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Korrespondenzverkehr mit Konstantinopel via Rußland. 
Vom 1. November ab werden Korrespondenzen nach Konstantinopel, sobald die Absender solches durch 
Vermerk auf der Adresse verlangen, auf dem Wege über Odessa abgesandt. Das Porto beträgt auf diesem 
Wege: für frankirte Briefe 3 Groschen bez. 10 Kreuzer, für unfrankirte Briefe 5 Groschen bez. 18 Kreuzer für 
je 15 Grammen, für Postkarten 1 Groschen bez. 4 Kreuzer pro Stück und für Drucksachen und Waarenproben 
1 Groschen bez. 4 Kreuzer für je 50 Grammen. * Drucksachen über 250 bis 500 Grammen wird der ein- 
heitliche Satz von 10 Groschen oder 35 Kreuzern berechnet. 
Berlin, den 25. Oktober 1873. 
Kaiserliches General-Postamt. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
De Königlich dänih, “ Negierung Hattie inrzeln zur erhltung des Einschleppens der Cholera auch auf 
ie aus Bergen und Neapel eingehenden iffe ausgedehnt, dagegen für Proventenzen von Lübeck 
hoben. (Vergl. Nr. 36 S. 255) gegen fur P aufge- 
Von der Lokal-Regierung auf Malta ist bie Quarantaine für die von Sardinien und den Häfen Siziliens 
kommenden Fahrzeuge auf 10 Tage ermäßigt worden. (Vergl. Nr. 40 S. 318.) 
Die Königlich niederländische Regierung hat für die von Bergen kommenden Schiffe Quarantaine-Maß- 
regeln angeordnet, dagegen diejenigen für Provenienzen von Memel aufgehoben. (Vergl. Nr. 36 S. 285.) 
Die von der Regierung in Tunis angeordnete Quarantaine von 15 und 12 Tagen ist auf 4 resp. 2 Tage 
Frabglett worden. (Vergl. Nr. 37 S. 292.) Provenienzen von Malta und Sizilien werden ungehindert 
zugelassen. 
In den ägyptischen Häfen ist die Quarantaine für die von Marseille, Venedig und Brindisi kom- 
menden Schiffe für den Fall, daß sich ein Arzt an Vord befindet, auf 3,, andernfalls auf 6 Tage ermaßigt 
worden. (Vergl. Nr. 39 S. 310.) 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag: dubober: Otto koewenstein. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.
	        
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