Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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3. Gewerbe-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Prüfung württembergischer Wundärzte 2. Abtheilung im Fach der Geburtshülfe. 
Vom 9. März 1873. 
Auf. Grund der Bestimmung im §. 29 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 (Bundesgesetzbl. S. 240) 
hat der Bundesrath beschlossen, seine durch die Bekanntmachungen vom 25. September 1869 (Bundes-Gesetzbl. 
S. 635) und vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 472) veröffentlichten Beschlüsse, wie solgt, zu ergänzen: 
Im Laufe des Jahres 1873 darf noch eine Prüfung württembergischer Wundärzte 2. Ab- 
theilung im Fache der Geburtshülfe behufs ihrer Zulassung zur Praxis in Württemberg nach Maß- 
gabe der dort bisher in Geltung gewesenen Vorschriften stattfinden. 
Berlin, den 9. März 1873. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Eck. 
Von der Königlich preußischen Regierung ist gestattet worden, daß in dem Genzbezirke des Hauptzollamles zu 
Liebau der Hausirhandel auch mit baumwollenen, sowie mit leinenen und wollenen mit Baumwolle gemischten 
dichten Waaren aller Art, mit Ausnahme der Spitzen und Stickereien, betrieben werden darf. 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
*-1’° Das Kaiserliche Nebenzollamt II. zu Masmünster im Hauptamtsbezirk Münster — Ober-Elsaß — 
ist in ein Nebenzollamt lI. umgewandelt worden. 
5. Kousfulat-Wesen. 
  
Dem bisherigen interimistischen Verweser des Generalkonsulats der Argentinischen Nepublik in Frankfurt 
a. M., Jakob Stiebel, ist Namens des Deutschen Neichs das Exequatur als Konsul gedachter Republik in 
Frankfurt ertheilt worden. 
6. Marine und Schiffahrt. 
Zurückstellung derjenigen Seeleute im Frieden, welche eine norddeutsche Navigations-Schule besuchen. 
Ais Navi ations-Schule im Sinne des §. 44, 5. ad 3 der Militär-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 
sind die Wenüichen Navigations-Schulen anzusehen, an deren Sitze in Gemäßheit des §. 1 der Anordnungen 
über die Prüsung der Seeschiffer und Seesteuerleute für große Fahrt vom 30. Mai 1870 von der Landes- 
Regierung eine Kommission für Steuermanns-Prüfungen eingesetzt ist. 
Berlin, den 18. Februar 1873. 
Der Reichskanzler. Der Kriegsminister. 
S. , In Vertretung: 
Fürst v. Bismarck. v. Kameke.
	        
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