Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

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Betrag. 
« für das 
W- Einnahme. Etatsjahr 
E 1877/78. 
Mark. 
1. I. Sölle und Verbrauchssteuern. 
Aus dem Jollgebiete. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundes- 
staaten Theil nehmen. 
1.Zölle...·.............·...........·.................. 106.818 520 
2. Rübenzuckersteueer . . .. . 50. 888. 480 
3. Salzsteeerrrrrrr .. ... . .. . .. 34.421.790 
4. Tabacksster 1.063.660 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg 
und Baden keinen Theil haben. 
5. Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 40.194.630 
c. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, 
Baden und Elsatzs otbringen keinen Theil 
aben. 
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bie 15.341.190 
von den außerhalb der Jollgrenze liegenden 
Zundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil npehmen374.620 
8. an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen 
Theil haben (Branntweinsteuer) .. ... . ... .. . ... . . . .. 821.600 
9. an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß= 
Lothringen keinen Theil haben (Brausteuer) ... 329.320 
Summe I (Kapitel 1) 253. 053. 810 
2. II. Wechselstempelsteuer 7.276.000 
Davon ab: 
a) gemäß §F. 27 des Gesetzes über die Wechselstempel- 
seuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 
145.520 
b) die dem Reiche erwachsenden Erhe- 
bungs- und Verwaltungskosten 216.480 
Zusammen. 362.000 
..... .6.914.000