Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations- Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
  
II. Jahrgang. 
Berlin, Freitag, den 5. Juni 1874. Nr. 23. 
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung  Eisenbahn zwischen Groß-Heringen und Saalfeld in Sachsen- 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete... Seite 221.  Meiningen; Reduzierung  der auf Postanweisungen nach 
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-  Belgien, Italien und der Schweiz eingezahlten Beträge; 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Kompetenz von Steuerämtern  Verbindungen mit Dänemark und Schweden; Eröffnung der   ...223. Eisenbahn Kohlfurt Falkenberg, Reg.-Bez. Merseburg; Eröff- 
4. Marine und Schiffahrt: Anweisung für die deutschen nuns der zur Hamburg-Venloer Eisenbahn gehörigen Theil- 
Schiffsregister Behörden wegen Bezeichnung der Ladungs-  strecke Harburg in Hannover-Bremen und Einrichtung des 
fähigkeit der im Auslande erworbenen, im Inlande noch  Eisenbahn-Postamts Nr. 31 in Hamburg; Ermäßigung des 
nicht vermessenen deutschen Schiffe in den Schiffsregistern  Portos für Waarenproben nach und aus Frankreich ...224. 
und Schiffszertifikaten ...223. 
6. Konsulat-Wesen: Exequatur- Erteilung... 226.                      5. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: 
Eröffnung der 
        
      
       
      
       
       
       
       
        
        
     
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Arbeiter Johann Carlson, geboren und ortsangehörig zu Wasiö in Schweden, 23 Jahre 
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Obdachlosigkeit (§. 361 Nr. 8 des Straf- 
gesetzbuchs). durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei in Stade vom 6. Mal d. Js.; 
 
2. der Kürschnergeselle Karl Bernhard Ohlsen aus Frederikstad in Norwegen, 30 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Hausfriedensbruchs, durch 
Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung in Schleswig vom 22. Mai d. Js.; 
3. der Gymnastiker 
 
Anton Walter aus Hostiz (Bezirkshauptmannschaft Strackonitz in Böhmen), 
geboren 1823 (Zuhälter der nach Seite 313 Nr. 5, Central-Blatt 1873, aus dem Reichs- 
gebiete ausgewiesenen Elise Amberger), 
4. der Gymnastikergehilfe Johann Amberger aus Hostiz (daselbst), geboren den 21. Juni 1861 
       
(unehelicher Sohn der zu 3 erwähnten Elise Amberger), 
zu 3 und 4 nach 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landltreichens, durch  Beschluß 
 
 
des Königlich bayersschen Bezirksamts in Cham vom resp. 18. und 17. Mai d. Js.; 
 
5. die Marionettenspielersgehilfin Theresia Herrmann aus Chotka (Bezirkshauptmannschaft 
Melnik in Böhmen), geboren 1832, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls, 
Diebstahlsversuchs, Bettelns und Landstreichens, durch Beschluß des Königlich bayerischen Be- 
 
zirksamis in Amberg vom 11. April d. Js.; 
6. der Weber Anton Kahler aus Grottau in Böhmen, 58 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher 
 
Bestrafung wegen Landstreichens und Anfertigung eines falschen Legitimationspapieres, durch 
Beschluß der Königlich sächsischen Krelsdirektion in Bautzen vom 5. Mai d. Js.; 
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