Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations- Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 12. Juni 1874.  Nr. 24. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung  sicht über die Ausprägung von Reichsmünzen ... 228. 
von Ausländern  aus dem Reichsgebiete ... Seite 227.   3. Zoll- und Steuer-Wesen: Aufhebung des Hauptsteueramtes 
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die von den deutschen Bundes-  zu Anklam...230. 
staaten in Folge des §. 3 der Bekanntmachung vom 6. De- 4. Marine und Schifffahrt: Mittheilung, betr. Schiffer- etc. 
zember 1873 (R.G.Bl. S. 375), beteffend die Außerkurs Prüfung in Altona ... 230. 
setzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den  5. Heimath-Wesen: drei Erkenntnisse des Bundesamts für das 
 
 
  
inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Gold  Heimathwesen ...231. 
münzen, im Monate April 1874 zu einem festen Werth 6. Konsulat-Wesen: Ernennungg ...  234. 
verhältnisse eingelösten deutschen Landesgoldmünzen; Ueber- 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. die unverehelichte Maria Wieberger, 45 Jahre alt, 
2. die unverehelichte Mathilda Gugg, 36 Jahre alt, 
3. die Schneiderin Katharina Dobler, 35 Jahre alt, 
zu 1 bis 3 ortsangehörig zu Oberndorf (Bezirkshauptmannschaft Salzburg in Oesterreich), 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß 
des Königlich bayerischen Bezirksamts in Laufen vom 13. Mai d. Js.; 
4. der Hufschmied Simon Wrissing aus St. Martin (Bezirkshauptmannschaft Windischgrätz in 
Oesterreich), 44 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen wiederholten Bettelns, 
durch Beschluß der Königlich württembergischen  Reglerung des Donaukreises in Ulm vom 
22. Mai d. Js.; 
5. der Schlosser Joseph Andres, geboren den 3. März 1851 zu Straßburg i. E., zur Zeit 
französischer Staatsangehöriger, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landsstreichens, 
durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 3. Juni d. Js. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
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