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Mit den nächsten Seesteuermanns-Prufungen für große Fahrt wird bei den Navigationsschulen
in Timmel am 2. Juli d. Is.,
ln Emden am 13. Juli d. Is.,
in Leer am 20. Juli d. Is.,
in Grünendeich am 30. Juli d. Is.
begonnen werden.
Laut Bekanntmachung des Königlich dänischen Ministeriums des Innern vom 3. d. Mts. ist das gegen die
Einführung von Schafen aus Schweden erlassene Verbot vom 29. Juli v. Js. wieder aufgehoben worden.
Laut Bekanntmachung des Königlich dänischen Justiz-Ministeriums vom 4. d. Mts. finden gegen die aus
Narva, St. Petersburg, Kronstadt, Riga und Havre kommenden Schlffe Quarantaine-Maßregeln nicht mehr
statt. (Vergl. Central-Blatt von 1873, S. 299.)
6. Post--Wesen.
Post- und Dampfschiff-Verbindungen nach den Inseln Föhr und Sylt.
Während der diesjährigen Badezeit findet die Beförderung der Postsendungen von dem Festlande nach den
Inseln Föhr und Sylt in folgender Weise statt:
A. Nach Föhr (Wyk).
1. Von Husum nach Föhr mitteis der Dampfschiffe
„Nord-Friesland“ bez. „Sylt".
Die Verbindung dient nur zur Beförderung von Briefpostgegenständen.
2. Ueber Dagebüll nach Föhr:
a) von Flensburg nach Dagebüll mittelst Personenpost,
b) von Tondern nach Dagebüll mittelst Privatpersonenfuhrwerks.
Von Dagebüll nach Wyk mittelst Fährbootes.
Beide Verbindungen dienen zur Beförderung von Postsendungen jeder Art.
B. Nach Sylt (Keitum, Westerland).
1. Von Husum nach Sylt mittels der Dampfschiffe
„Nord-Friesland“ und „Sylt".
Die Verbindung dient nur zur Beförderung von Briefpostsendungen.