Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler- Amt. 
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 31. Juli 1874. Nr. 3I. 
Inhalt: 1. Allgemelne Verwaltungs-Sachen:  Verweisung   5. Militär-Wesen: Bekanntmachung, betr. die Militärpflicht 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 288. der Theologen...294. 
 
 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen       6. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschrift; Mit- 
und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderer Einnahmen theilung, betr. Seesteuermanns-Prüfung in Apenrade...295. 
im Deutschen Reiche für! die Zeit vom l. Januar bis zum  7. Heimath-Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das 
Schlusse des Monats Juni 1874...292.  Heimathwesen... 295. 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahmen 8. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr. Korrespondenz  
an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate  verkehr mit Brasilien; Unzureichend frankirte  Briefe nach 
Januar bis Juni 1874...292. Frankreich etc.; Eröffnung der Eisenbahn zwischen Breslau 
 
 
4. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- und Raudten, Reg. Bez. Breslau ... 296. 
mũnzen ... 294. 
       
   
            
      
        
 
     
       
        
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
 
 
 
 
1. der Krankenwärter Carl Martin aus Straßburg i. E., durch Option französischer Staats- 
angehöriger, 38 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, 
2. die ledige Anna Hutinel, geboren am 2. November 1852 zu Buncey (Frankreich, Departe- 
ment de la Cote d'’Or), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen auffälligen und lieder- 
lichen Umhertreibens, 
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 17. bezw. 20. Juli d. Js.; 
3. der Korbmacher Joseph Uhlmann aus Sulz, durch Option französischer Staatsangehöriger, 
34 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des 
Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 21. Juli d. Js.; 
4. Franz Jacubowski aus Warschau, 17 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung 
wegen Diebstahls und Landsteichens, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung 
zu Breslau vom 16. Juni d. Js.; 
5. der Arbeiter Johann Kawa aus Ellguth in Galizien (Kreis Wadowice), 29 Jahre alt, nach 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, 
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