Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwel Thaler. 
 
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 14. August 1874. Nr. 33. 
  
  
Inhalt: I. Allgemelne Verwaltungs-Sachen: Verweisung   amts ... 303. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete ... Seite 301.      4. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschrift ...      304. 
2. Mũnz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-  5. Konsulat-Wesen: Ernennungen von Konsularbeamten; 
münzen ... 303.  Verlegung eines Konsularsitzes ... 304. 
  
      
     
    
  
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Errichtung eines Grenzsteuer- 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Arbeitsmann Michael Borowski, geboren 1830 zu Lipowitz (Kreis Mlawa, Gouvernement 
Plock in Russisch-Polen), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen schweren Diebstahls im 
wiederholten Rückfalle, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Königs- 
berg vom 25. Juli d. Js.; 
2. der Schneidergeselle Nikolaus Grutza aus Josesow bei Kromolow (Kreis Olkusz, Gouvernement 
Kielce in Russisch-Polen), 34 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Dieb- 
stahls, im Rückfalle, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Oppeln 
vom 7. Juli d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
3. der Gerber Andreas Bauzer aus Landshut in Galizien, 34 Jahre alt, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Diebstahls, Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirks-Regierung in Posen vom 30. Juli d. Js. 
4. der Schmied Gerhard Reinders, 33 Jahre alt, gebürtig aus Pfalzdorf (Kreis Kleve, Regie- 
rungs-Bezirk Düsseldorf in Preußen), im Jahre 1866 unter Entlassung aus der preußischen 
Staatsangehörigkeit nach dem Königreich der Niederlande ausgewandert, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und verbotswidriger Rückkehr, 
 
42
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.