Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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5. Bertha Barbara Schwarz, geboren 1846 in Deschnitz (Bezirk Klattau in Böhmen), nach er- 
folgter gerichtlicher Bestrafung wegen gewerbsmäßiger Unzucht, durch Beschluß der Königlich 
sächsischen Kreisdirektion in Leipzig vom 11. August d. Js.; 
6. Margarethe Dardaine, gebürtig aus Bouxleres (Departement der Meurthe und Mosel in 
Frankreich), ortsangehörig in Nancy, 24 Jahre alt, 
7. Eugenie Diot, geboren und ortsangehörig zu Nancy in Frankreich, 18 Jahre alt, 
8. Eugenie Barbier, geboren den 29. August 1849 zu Suippes (Departement der Marne in 
Frankreich), ortsangehörig in Etain (Departement der Maas, daselbst), 
9. Emilie Octavie Paillard, geboren den 8. September 1854 zu Neuschätel, ortsangehörig zu 
Besangon in Frankreich, 
10. Valentine Saget, geboren den 2. Dezember 1856 zu St. Germain (Departement der 
Meurthe und Mosel in Frankreich), ortsangehörlg zu Void bei Commercy (Departement der 
Maas, daselbst), 
zu 6 bis 10 nach in Metz erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen gewerbsmäßiger Un- 
zucht (zu 6 und 7 auch wegen groben Unfugs), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks- 
Präsidenten in Metz vom 14., resp. zu 10) 19. August d. Js.; 
11. der Musikus Louis Becker, gebürtig aus Sulz u. W. (Kreis Weißenburg im Unter-Elsaß), 
durch Option französischer Staatsangehöriger und ortsangehörig zu Montreuil-sous-bois (De- 
partement der Seine in Frankrelch), 53 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung 
wegen Landstreichens, Bettelns und unbefugten Tragens einer Uniform, durch Beschluß des 
Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom 17. August d. Js.; 
12. der Schlosser Adolf Guinand aus Thann im Ober-Elsaß, durch Option französischer Staats- 
angehöriger, 53 Jahre alt, 
13. der Metzger Friedrich Juillard, geboren und ortsangehörig zu Héricourt (Departement 
Haute-Sabne in Frankreich), 48 Jahre alt, 
zu 12 und 13 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 12 auch 
wegen Bettelns), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Kolmar vom 
resp. 14. und 12. August d. Js. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
 
  
 
 
 
Mittheilungen 
über den Stand der Rinderpest. 
IV. 
— 1. Oesterreich-Ungarn. 
In der ersten Hälfte des Monats August herrschte die Rinderpest in Croatien, Slavonien und 
der Militärgrenze. 
Die übrigen Länder Oesterreich-Ungarns waren von der Seuche frei. 
2. Rußland. 
Nach den bis zum 1. August bei der Kaiserlich russischen Regierung eingegangenen Nachrichten waren 
vorzugsweise verseucht die Gouvernements Volhynien, Wlätka, Kasan, Kursk, Mohllew, Orel, Pensa, 
Poltawa, Saratow, Simbirsk, Tambow, Cherson. Außerdem herrschte die Seuche noch in Bessara- 
bien, Moskau und Charkow.
	        
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