Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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Mittheilungen 
über den Stand der Rinderpest. 
VIII. 
1. Oesterreich-Ungarn. 
In der zweiten Hälfte des Monat November herrschte die Rinderpest in Galizien (Bezirke: Skalat, 
Brody, Borszczow); Krain (Bezirke: Loitsch, Gotschee); Dalmatlen (Bezirke: Benkovac, Macarsca). 
In Ungarn herrschte die Seuche in vierzehn Ortschaften des Zala'er Komitates; in Kroattien in 
den Komitaten Agram, Belovar, Kreutz, Varasdin, Fiume; in der Militärgrenze in den Distrikten Likaottocan, 
Ogulin-Sluin, Panal, Gradiska.
 
2. Rußland. 
Nach den bei der Kaiserlich russischen Regierung bis zum 1. November eingelaufenen Nachrichten war 
die Rinderpest vorzugsweise aufgetreten in den Gouvernements Bessarabien, Wolhynien, Wiatka, Grodno, 
Jekaterinoslaw, Kasan, Kiew, Minsk, Mohilew, Orel, Pensa, Poltawa, Pskow, Saratow, 
Simbirsk, Suwalki, Taurien, Ural, Charkow, Cherson. Außerdem jeigte sich die Seuche in den 
Gouvernements Witebsk, Kaluga, St. Petersburg, Tambow und Jaroslaw. 
Ferner ist nach einer amtlichen Bekanntmachung vom 18. November die Rinderpest in der Vorstadt 
Praga bei Warschau aufgetreten.
 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
1. der Weber Wenzel Malina, geboren und ortsangehörig zu Stolin bei Kosteletz (Kreis Neu- 
stadt in Böhmen), 26 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen zweier schwerer und zweier 
einfacher Diebstähle erkannten dreijährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirks-Regierung in Liegnitz vom 21. November d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
2. die Wittwe des Franz Goder, Melanie, geborene Delou aus Amiens in Frankreich, 64 Jahre 
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, 
3. der Tagelöhner Anton Smits aus Herzogenbusch (Königreich der Niederlande), 61 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, 
zu 2 und 3 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Reglerung in Düsseldorf 
vom resp. 22. und 23. November d. Js.; 
4. der Tagelöhner Wenzel Kapitz aus Kottenschloß (Bezirk Tauß in Böhmen), 32 Jahre alt, 
nach wiederholt erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß des Königlich 
bayerischen Bezirksamts in Waldmünchen vom 26. Oktober d. Js.;
	        
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