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In dem nunmehr dem Bundesrathe zur Genehmigung vorliegenden Entwurfe des neuen Bahnpolizei-
Reglements ist zu §. 14 Abs. 1 die Bestimmung aufgenommen:
„Sämmtliche Thüren an den Personenwagen dürfen nur so verschlossen werden, daß das
Oeffnen derselben den im Wagen befindlichen Passagieren möglich ist."
Lassen auch die Uebergangs-Bestimmungen für die Einführung der im erwähnten Entwurfe vorgeschrie-
benen Einrichtungen die Bewilligung einer angemessenen Frist zu, so glaubt das Reichs-Eisenbahn-Amt doch die
Bahnverwaltungen schon jetzt darauf aufmerksam machen zu sollen, daß für die Beseitigung der dle Sicherheit
der Passagiere gefährdenden Verschlußvorrichtungen der Personenwagen eine Fristverlängerung schwerlich zu-
gestanden werden wird.
Berlin W., den 16. Dezember 1874.
Das Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.
An sämmtliche Eisenbahn-Verwaltungen Deutschlands
(exkl. Bayerns).
10. Konsulat-Wesen.
Namens des Deutschen Reichs ist
dem Herrn Louis Jourdain
das Exequatur als Königlich belgischer Konsul in Bochum, sowie
den Kaufleuten Arnold Schück in Stolpmünde und Franz Porsch in Pillau
das Exequatur als schwedisch-norwegische Vize-Konsuln
ertheilt worden.
Personal--Veränderungen etc.
Seine Majestät der Kalser und König haben Allergnädigst geruht,
dem Rechnungsrath in der Admlralität Bütow
den Charakter als Geheimer Rechnungsrath,
dem Geheimen Registrator in der Admiralität Wagner
den Charakter als Kanzleirath und
den Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator in der Admlralität Steinberg
den Charakter als Rechnungsrath
zu verleihen.
Dem laufenden Jahrgange des Central-Blatts wird ein kurz nach Neujahr erscheinendes, alpha-
betisches Sachregister nebst chronologischer Uebersicht unentgeltlich beigegeben werden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.