Contents : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

21.  1uuls  KWM.  4  #

vom  *  Mai  1912,
betreffend  das  für  Unterbringung  von  Geisteskranken  in  dem
Großherzoglich  Sächsischen  Karl  Friedrich-Hospital  in  Blankenhain
zu  zahlende  Verpfleggeld.

 

Nachdem  die  Regierung  des  Großherzogtums  Sachsen  das  Verpfleggeld  in
dem  Karl  Friedrich-Hospital  in  Blankenhain  für  Angehörige  des  Großherzogtums
Sachsen  erhöht  hat,  erhöht  sich  gemäß  Artikel  7,  Schlußsatz,  des  Staatsvertrages
vom  7.  Januar  1904  (Ges.-S.  1905  S.  2)  auch  das  Verpfleggeld  für  Angehörige
des  Fürstentums,  welche  in  dem  Karl  Friedrich-Hospital  in  Blankenhain  verpflegt
werden.

Danach  beträgt  vom  1.  Juli  1912  ab  das  au  Fürstliche  Landeskasse  zu
entrichtende  tägliche  Kur=  und  Verpflegungsgeld

in  Klasse  1A  6  Mark  —  Pf.
„  13  50  „
,  II  ;  „  20  „,
„  „  III  2  „  —  „

Greiz,  den  25.  Mai  1912.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.
v.  Meding.

Saupe.

22.  9M  dà-.Nes.  4  *rP

vom  20  Juni  1912
über  die  Viehseuchenstatistik  und  den  Nachrichtendienst  bei  Viehseuchen.

Unter  Bezugnahme  auf  den  Beschluß  des  Bundesrats  vom  26.  April  1912,
betreffend  die  mit  dem  1.  Juli  1912  in  Kraft  tretenden  Bestimmungen  über  die