Central· Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. — ——— für den Jahrgang Zwei Thaler.
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III. Jahrgang.- Berlin, Freitag, den 19. März 1875. — Nr. 12.
"1n 9 I
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 4. Münz-Wesen Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen
von Ausländern aus dem Reichsgebiet. . Seite 177. Marine und Schiffahrt.......... 184.
2. Finanz- Wesen : Nachweisung über die am 31. Januar 1874 5. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seeschisser-Prüfung 85
im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der 6. Heimath· Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für
deutschen Zettelbanken vorhanden gewesenen, sowie auch der Heimathwesen
nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten 7. Post- Wesen: Korrespondenzverkehr mit Peru: Postverkehr
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betr. 1 mit Japan über New York und San Francisco
Entrichtung der Braustener im Wege der Vermahlungs- 8. Konsulat-Wesen: Ernennungen 41. 16.-
steuer; Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer 9. Personal-Veränderungen ect.: Ernennungen bei dem Reichssteuer
im Deutschen Reiche für die Monate Januar und Februar Oberhandelsgericht.. .....
1875; Kompetenz ven Steuerstellen 180.
Auf Grund des
1. Allgemeine Verwaltungs. Sachen.
§. 39 des Strafgesetzbuchs ist
1. der russische Ueberläufer Franziszeck Endrukaitis, geboren 1833 zu Okenischken (Gonver=
und auf Grund
nement Kowno in Rußland), nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im Rückfalle erkannten
1½/ jährigen Zuchthausstrafe durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu
Königsberg vom 2. März d. Js.
des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens und Bettelns,
2. der Steindruckergehülfe Anton Wagner, gebürtig aus Kniebitschen, ortsangehörig zu Graupen
aus dem Reicheg
bei Teplitz in Böhmen, 18 Zahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei
zu Hannover vom 9. März d. Js.;
3. der Maler Johann Kaspar Nußbaumer, geboren und ortsangehörig zu Lingenau (Bezirk
Bregenzer-Wald in Oesterreich), 62 - alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Land-
drostei zu Lüneburg vom 25. Februar d Je.:
4. der Weber Gerhard Wilhelm dnnelin aus Groenlo (Provinz Gelderland, Königreich
der Nederlande), un Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Münster
vom 8. Februar d. Js.
5. der Barbier Fritz Hürsch aus Zofingen (Kanton Aargau in der Schweiz), 21 Jahre alt,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Koblenz vom 3. Februar d. Js.;
6. der Dienstknecht August Tomasch aus Hauska (Kreis Leitmeritz in Böhmen), geboren 1835,
durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 20. Februar d. Js.;
7. die ledige Blumenmacherin Rosi Tandler (auch Morgenstern genannt), geboren zu Leipniß
bei Weißkirchen in Mähren, ortsangehörig zu Holleschau (das.), 34 Jahre alt, israelitisch, durch Be-
schluß der Königlich württembergischen Regierung des Donaukreises zu Ulm vom 19. Februar d. Js.;
8. der Zuckerbäcker Heinrich Christian Risch aus Thusis (Kanton Graubündten in der Schweiz)
42 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 25. Februar d. Js.
Gebiete ausgewiesen worden.
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