Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                          Central· Glatt 
                                                    für das 
                                           Deutsche Reich. 
                                       Herausgegeben 
                           Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. — ——— für den Jahrgang Zwei Thaler. 
  
  
  
  
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III. Jahrgang.- Berlin, Freitag, den 19. März 1875. — Nr. 12. 
"1n 9 I 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 4. Münz-Wesen Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen 
von Ausländern  aus dem Reichsgebiet. . Seite 177. Marine und Schiffahrt.......... 184. 
2. Finanz- Wesen : Nachweisung über die am 31. Januar 1874 5. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seeschisser-Prüfung 85 
im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der 6. Heimath· Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für 
deutschen Zettelbanken vorhanden gewesenen, sowie auch der Heimathwesen 
nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten 7. Post- Wesen: Korrespondenzverkehr mit Peru: Postverkehr 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betr. 1 mit Japan über New York und San Francisco 
Entrichtung der Braustener im Wege der Vermahlungs- 8. Konsulat-Wesen: Ernennungen 41. 16.- 
steuer; Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer 9. Personal-Veränderungen ect.: Ernennungen bei dem Reichssteuer 
im Deutschen Reiche für die Monate Januar und Februar Oberhandelsgericht.. ..... 
1875; Kompetenz ven Steuerstellen 180. 
  
  
Auf Grund des 
1. Allgemeine Verwaltungs. Sachen. 
§. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
1. der russische Ueberläufer Franziszeck Endrukaitis, geboren 1833 zu Okenischken (Gonver= 
und auf Grund 
nement Kowno in Rußland), nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im Rückfalle erkannten 
1½/ jährigen Zuchthausstrafe durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu 
Königsberg vom 2. März d. Js. 
des §. 362 des Strafgesetzbuchs   sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens und Bettelns, 
2. der Steindruckergehülfe Anton Wagner, gebürtig aus Kniebitschen, ortsangehörig zu Graupen 
 
 
 
 
 
 
aus dem Reicheg 
bei Teplitz in Böhmen, 18 Zahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei 
zu Hannover vom 9. März d. Js.; 
3. der Maler Johann Kaspar Nußbaumer, geboren und ortsangehörig zu Lingenau (Bezirk 
Bregenzer-Wald in Oesterreich), 62 - alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Land- 
drostei zu Lüneburg vom 25. Februar d Je.: 
4. der Weber Gerhard Wilhelm dnnelin aus Groenlo (Provinz Gelderland, Königreich 
der Nederlande), un Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Münster 
vom 8. Februar d. Js. 
5. der Barbier Fritz Hürsch  aus Zofingen (Kanton Aargau in der Schweiz), 21 Jahre alt, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Koblenz vom 3. Februar d. Js.; 
6. der Dienstknecht August Tomasch aus Hauska (Kreis Leitmeritz in Böhmen), geboren 1835, 
durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 20. Februar d. Js.; 
7. die ledige Blumenmacherin Rosi Tandler (auch Morgenstern genannt), geboren zu Leipniß 
bei Weißkirchen in Mähren, ortsangehörig zu Holleschau (das.), 34 Jahre alt, israelitisch, durch Be- 
schluß der Königlich württembergischen Regierung des Donaukreises zu Ulm vom 19. Februar d. Js.; 
8. der Zuckerbäcker Heinrich Christian Risch aus Thusis (Kanton Graubündten in der Schweiz) 
42 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 25. Februar d. Js. 
Gebiete ausgewiesen worden. 
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