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Ausstellung hültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Berlin, den 1. April 1875
« Das Reichskanzler-Amt.
Nachtrags Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, 248 zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche
Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Gymnasien.
Königreich preußen.
a) Provinz Preußen.
Wilhelms-Gymnasium zu Königsberg.
b)Provinz Pommern.
Das
Das Gymnasium zu Belgard.
c) Provinz Posen.
Das Gymnasium zu Wongrowite“
d) Provinz Schlesien.
Das Gymnasium zu Kattowitz.
B. Realschulen erster Ordnung.
Königreich Prenßen.
Provinz Schlesien.
Die Nealschule zu Tarnowitz.
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C. Progymnasien.
Königreich Preußen.
a) Provinz Preußen.
Das Progymnasium zu Neumark i. Westpr.
b) Rheinprovinz.
Das Progymnasium z Prüm,
St. .Wendel.
D. Realschulen zweiter Ordnung.
Großherzogthum Oldenburg.
Die Realschule zu Oberstein-Zdar.
E. Höhere Bürgerschulen.
a) Die den Gymnasien in den entsprechenden Klassen gleichgestellten (§. 154. 2. d.
der Militär-Ersatz-Instruktion).
I. Königreich Preußen.
a) Provinz Pommern.
Die höhere Bürgerschule zu Wolgast
Provinz Hannover.
Die höhere Bürgerschule — Northeim
c) Provinz Hessen-Nassau.
Die höhere Bürgerschule zu Schmalkalden
II. Elsaß-Lothringen.
Das Real-Progymnasium zu Bischweiler— —
h) Die übrigen (§. 154. 2. f. ebenda).
Königreich preußen.
Rheinprovinz.
Die höhere Bürgerschule zu Dülken.