Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
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Zu bezlehen durch alle Postanslalten und Buchhandlungen. — Pränsmerstions-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
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III. Jahrgaug. Berlin, Freitag, den 23. April 1876. Nr. 17.
Inhalt: Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung mit Norwegen auf der Linie Frederitshaun Christianssand;
von Paolin aus dem Reichsgebiet; — Mittheilungen über Aen derung des Portos für Drucksachen und Waarenproben
den Stand der Rinderpest Seite 291. nach Portugal ect. über England 5.
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 6. Telegraphen= Wesen: Nachweisung der im I. Vierteljahre
und gemeinschaftlichen Steuern sowie anderer Eimahmen 5 vorgekommenen Veränderungen im Bestande der
Schlusse des Monats März 1875 293. 7. Eisenbahn-Wesen- Beförderung von Thieren auf den Eisen-
3. Münz-Wesen: Uebersicht 41 die Ausprägung von . ................
im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum Kai- serlich deutschen Reichs-Telegraphen-Stationen 296.
münzen 294. 8 Konsulat-Wesen Ernennungen und Exequatur Ertheilungen
4. Marine nad Schiffahrt: Nachtrag zur amtlichen Schiff-
liste der deutschen Kriegs, und Handelsmarine 9. Personal- Beränderungen ect.: Ernennung bei dem —
5. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: See- Postverbindung nungshofe......
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind
1. der russische Ueberläufer, Schiffsknecht Daniel Lemke aus Bobrownik (Gouvernement Plock
in Russisch-Polen), 29 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung
zu Marienwerder vom 28. November v. Js. (ausgeführt im März d. Js., nach Vollstreckung
der gegen ect. Lemke wegen schweren Diebstahls erkannten einjährigen Zuchthausstrafe);
2. der Holzhändlerssohn Julius Riedl, ortsangehörig zu Herrenbaumgarten bei Wien,
19 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls erkannten einjährigen Zucht-
haus-, sowie einer wegen Beilegung eines falschen Namens und unbefugten Gebrauchs eines
Legitimationspapieres erkannten Haftstrafe, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirks-
amts zu Heilsbronn vom 2. Februar d. Js.;
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
3. der Tuchscheerergeselle Joseph Breuer aus Friedland in Böhmen, geboren am 3. Mai 1850,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns im wiederholten
Rückfalle, sowie wegen Führung falscher Legitimationspapiere, durch Beschluß der Königlich
preußischen Bezirts- Regierung zu Frankfurt a. O. vom 31. März d. Js.;
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