Formularbuch.
auch in dem Vorraume auf. Die Vorsaaltüre (a) wird
verschlossen gehalten und soll, wie mir die Barnum
und die Klüder übereinstimmend versicherten, auch
während der Verübung des vermnteten Diebstahls
geschlossen gewesen sein; nur der Chef und die
Direktrice haben den Schlüssel zur Vorsaaltüre; die
Hausfrau habe sich ihn abends zwecks Reinigung
von der Barnum geben zu lassen. Sonst habe in
diesen Räumlichkeiten niemand etwas zu suchen, und
es sei auch während der fraglichen Zeit niemand
gekommen und gesehen worden. Es habe niemand
geklingelt und Einlaß begehrt. Die Barnum hält
sich während der Arbeit und der Pausen auch mit
in ihrem an den Arbeitssaal sloßenden Zimmer auf.
Da die Klüder verbotswidrig das Portemonnaie
im Winterjacket in der gemeinsamen Garderobe hatte
stecken lassen, frug ich sie zuerst, ob davon jemand
Kenntnis habe. Sie versicherte aber, sie habe keinem
Menschen, auch nicht ihren ihr zunächst sitzenden
Mitarbeiterinnen etwas von der Abhebung des
Sparkassengeldes gesagt und auch nichts vor Beginn
der Arbeit oder während der Vesperpause davon
bemerkt, daß jemand sich in der Nähe ihres Jackeits
zu schaffen gemacht habe. Das Portemonnaie
könne auch kaum aus der Tasche herausgesehen
haben. Wer bei Beginn der Arbeitszeit zuletzt den
Vorsaal verlassen und um 4 Uhr den Vorsaal zuerst
betreten habe, konnten die Barnum und die Klüder
nicht sagen, vielleicht die der Türe zunächst sitzenden
Arbeiterinnen.
Ich nahm nunmehr die gemeinschaftliche Garde-
robe in Augenschein und schickte die Klüder mit der
Anweisung, von meiner Anwesenheit im Arbeitssaale
zunächst nichts zu sagen, wieder hinein. Sie erklärte,
sie habe schon beim Herausgehen gesagt, sie gehe
auf den Abort.
Mit der Barnum und dem hinzugezogenen Mat-
tuscheck nahm ich nunmehr eine Durchsuchung aller
in der Garderobe hängenden Jacketts und Mäntel,
deren insgesamt 27 vorhanden waren, vor. In keinem
der Kleidungsstücke wurde das Portemonnaie oder
auch nur Geld gefunden, insbesondere auch nicht in