Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                           — 478 — 
                         4. Marine und Schiffahrt. 
  
Die auf Grund der §§. 1 und 2 der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 73) 
in den Bundes-Seestaaten fungirenden 
Strandämter, die denselben untergeordneten Strandvögte und die den Strand- 
ämtern vorgesetzten Aufsichtsbehörden 
sind: 
Nummer. 
17r 
1. Str.-A. Memel 
b) Str.-V.   Memel 
c) Str.-V.   Schwarzort 
d) Str.-V.  Nidden 
  
Bezeichnuung und Sitz 
der 
und 
Strandämter (Str.-A.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Strandvogteien (Str.-V.) 
A. In Preußen. 
I. In der Provinz Preußen. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamtsvorsteher und 
Strandvögte. 
1. In den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen. 
Aussichtsbehörde: 
V. Nimmersatt 
Memel 
Schwarzort 
Nidden 
hausen und Hafflüste der 
Memel, Fischhausen, Königsberg 
und Labiau im Regierungsbezirke 
Königsberg und der Kreise Nie- 
derung und Heydekrug im Re- 
hierungsbezirke Gumbinnen. 
Seeküste des Kreises Memel von 
der Grenze gegen Rußland bis 
zum Dorfe Melneraggen, dieses 
ausgeschlossen. 
Seeküste des Kreises Memel vom 
Dorfe Melneraggen bis zur Hälfte 
des Weges von Memel nach 
Schwarzort auf der kurischen 
Nehrung, der dieser Küste auf 
der östlichen Seite der Nehrung 
parallel laufende Theil der Haff- 
küste und die nordöstliche Küste 
des kurischen Haffes von der 
Norderplatte bei Memel bis zum 
Dorfe Schmelz einschließlich. 
See= und Haffküste der kurischen 
Nehrung von der Grenze gegen 
die Strandvogtei Memel bis zum 
Birschtwindt'schen Eck. 
See= und Haffküste der kurischen 
Nehrung vom Birschtwindt'schen 
Eck bis zur Grenze des Kreises 
Memel. 
  
  
Stellvertretender Lootsen-Komman= 
deur Lindenau zu Memel. 
Bezirksregierung zu Königsberg. 
Seeküste der Kreise Memel und 1 
Kreise 
Käthner Winks zu Nimmersatt. 
Fischer Falk zu Memel. 
Amtsvorsteher 
Schwarzort. 
Stellmacher zu 
Postagent Zander zu Nidden.
	        
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