Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
——————————————————
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
III. Jahrgans Berlin, Freitag, den 5. November 1875. n „Nr. 45.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot der
ferneren Verbreitung des Czan; — Verweisung von. Aus-
—
. Marine und Schiffahrt: Verechnung der von deutschen
Schiffen in egyptischen Häfen zu entrichtenden Leuchtfeuer-
Tarifirung von Boulinikon und von hölzernen ect. Zigarren.
spitzen; — Veränderungen bei Steuerstellen 702.
D
Tr
ländern aus dem Reichsgebiet Seite 699. Abgaen 703.
2. —. Uebersicht Reichsgebiet die Ausprägung von “ 5. Post= Wesen: (Velanntmachung betr. Postverbindung mit
. Konstantinopel.. ... 70u3.
3. Zoll und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschlüsse, betr. 6. Heimath-Wesen: Entscheidungen des Bundesamts für das
reie Einlassung von alten 2ect. Eisenbahnschienen; — betr. heimathwesen .............. 704.
7. Konsulat -Wesen: Exequatur-Ertheilung 108.
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachung,
betreffend das Verbot der ferneren Verbreitung der zu Krakau unter dem Namen „Czas“
erscheinenden Zeitung.
Nachdem durch die rechtskräftigen Urtheile des Königlichen Kreisgerichts zu Posen vom 10. November 1874,
27. April und 15. September 1875 gegen die Nummern 184 und 185 vom 14. bez. 15. August 1874, sowie
62 und 189 vom 17. März bez. 20. August 1875 der in Krakau unter dem Namen „Czas" erscheinenden
Zeitung Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird auf Grund
des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzblatt Nr. 65) die fernere Verbreitung
der gedachten Zeitung auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten.
Berlin, den 29. Oktober 1875.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.