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ebenso machen werde, wie mit seiner Frau, so würde hierin doch nur die Besorgniß erblickt werden
können, daß in Folge eines solchen künftigen Verhaltens des K. seine Mutter in Zukunft der
Armenpflege anheimfallen werde. Die Besorgniß vor solcher künftigen Verarmung vermag aber
nach §. 4 in tine des Freizügigkeits-Gesetzes die Zurückweisung der Wittwe K. nicht zu rechtfertigen.
Nur wenn an der dauernden Leistungsfähigkeit des K., nicht blos an seinem dauernden Willen
Zweifel bestände, würde das Bedenken erhoben werden können, ob der K. ihr Unterhalt von
ihrem Sohne im Sinne des §. 4 cit, also allerdings nicht blos augenblicklich, sondern so gewährt
würde, daß eine Fortdauer dieser Gewährung erwartet werden darf.
8. Kousulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs die Konsular-Agenten
Richard Walker in East London (Kap-Kolonie) und Robert Louis Bertram in Port Alfred
(Kap-Kolonie) zu Vize-Konsuln des Deutschen Reichs zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Peter Borstelmann ist in Vertretung des Kaiserlichen Konsuls
Wm. Otto zu Pernambrnco auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen
Konsulats zu Pernambuco die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen
von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.
Der Kaiserliche General-Konsul Dr. Schumacher zu New-York ist auf seinem Posten wieder
eingetroffen.
9. Personal Veränderungen ect.
Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Schalkhäuser, Burkart, Görmar,
Hoppe, Kriegenherdt, Heinze und Hinze
sind zu Geheimen Rechnungs-Revisoren und
der bisherige Oberbergamts-Bureau-Assistent Julius Fleck
ist zum Geheimen Registrator
bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt worden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.
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