Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                      — 754 — 
                                      8. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs 
den seitherigen ersten Botschafts-Sekretär in Konstantinopel, Legationsrath Freiherrn 
von Saurmas-Jeltsch, 
zum General-Konsul in Belgrad, und 
den Kaufmann R. Maude in Madras, sowie 
den Kaufmann Robert Veers in Zanzibar 
zu Konsuln des Deutschen Reichs 
zu ernennen geruht. 
Dem Kaiserlichen General-Konsul Freiherrn von Saurma-Jeltsch in Belgrad ist auf Grund des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 und des Gesetzes vom 6. Februar 1875 (§. 85) für seinen Amtebezirk die Ermäch= 
tigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen und Schutzgenossen vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen und Schutzgenossen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Konsul R. Barth in St. Louis (Missouri) ist auf seinen Antrag die Entlassung 
aus dem Konsulatsdienste ertheilt worden. 
Dem Herrn Alfred Naus in Aachen ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur als Vize- 
Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika ertheilt worden. 
  
                                      9. Personal Veränderungen ect. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Stadtgerichtsrath a. D. 
Dr. jur. Holtz mittelst Allerhöchster Bestallung vom 18. d. Mts. zum Marine-Intendanturrath zu ernennen. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.
	        
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