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4. Zoll= und Steuer--Wesen.
Auf dem Bahnhofe zu Ziegenhals im Bezirke des Königlich preußischen Hauptzollamts zu Neustadt
O.-Schl., ist ein Nebenzollamt I. errichtet worden, welchem die Befugniß zur unbeschränkten Ausfertigung
und Erledigung von Begleitscheinen, zur Abfertigung der auf der Eisenbahn ein= und ausgehenden Waaren
nach Maßgabe der §. 63, 64, 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes, zur Gestattung von Aus- und Umladungen
der auf der Eisenbahn unter Naumvoerschluß beförderten Güter (§. 65 des Vereinszollgesetzes), zur unbe-
schränkten Erhebung von Zollgefällen für die auf der Eisenbahn eingehenden Waaren und zur Abfertigung
des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins sowie zur Ertheilung der Ausgangs-=
bescheinigung beigelegt worden ist.
In dem Grenzbezirke des Königlich preußischen Hauptzollamts zu Myslowitz gegen Rußland ist
auch Caviar in jeder Menge der Transportkontrole unterworfen und nach Maßgabe des F. 124 des Vereins-
zollgesetzes, beziehungsweise des Regulativs für die amtliche Kontrole des stehenden Handels im Grenzbezirke
vom 26. März 1870, die daselbst angeordnete Kontrole auf Caviar ausgedehnt.
5. Eisenbahn Wesen.
Am 10. d. Mts. ist die 200, Kilometer lange Posen-Kreuzburger Eisenbahn in ihrer ganzen Aus-
dehnung mit den nachfolgenden Stationen und Haletestellen:
Posen, Louisenhain, Gondek, Schroda, Sulenein, Falkstätt, Jarocin, Kotlin,
Pleschen, Biniew, Ostrowo, Przygodzice, Antonin, Schildberg, Domanin,
empen, Lenka, Pitschen und Krenzburg.
dem Betriebe übergeben.
Die Bahn hat Anschluß in Posen an die Oberschlesische und Märkisch-Posener, in Jarocin an die
Oels-Gnesener, in Kempen an die Breslau-Warschauer und in Kreuzburg an die Rechte Oder-Ufer-
Eisenbahn.
Berlin W., den 14. Dezember 1875.
Das Reichs-Eisenbahn-Amt.
Maybach.