Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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10. 
11. 
12 
Anhang. 
Entscheidungen des Bundesamts für das Heimathwesen. 
Abschiebung setzt pflichtwidrige Versäumniß der vorläu- 
figen Fürsorge für einen Hülfsbedürftigen voraus 546. 
— Bei Beurtheilung der Frage, ob der Armenverband des 
Aufenthaltsorts speziell des Dienstorts sich der ihm oblie- 
genden Fürsorge widerrechtlich entzogen, ist es ohne Erheb- 
lichkeit, wenn der Hülfsbedürftige auf eigenen Wunsch nach 
einem anderen Orte befördert worden ist 335. 
— In welchem Umfange ein Armenverband, welcher sich 
der Fürsorge für einen Hülfsbedürftigen ungerechtfertigter 
Weise entzogen, dem verpflegenden Armenverbande zum Er- 
satz verpflichtet ist? 654. 
Abwesenheit, längere, inwieweit bei einer solchen eine 
Fortsetzung des Aufenthalts im Sinne des §. 13 des Reichs- 
gesetzes vom 6. Juni 1870 angenommen werden könne 530. 
Aussagen der in einem Vorprozesse vernommenen Zeu- 
gen beweisfähig 242. 
Beweise, freie Würdigung derselben 242. 
Bezirksverwaltungsgerichte, Beschlußfähigkeit der- 
selben, bedingt durch Anwesenheit von zwei ernannten 
Mitgliedern 309. 
— bei Anwesenheit von vier Mitgliedern hat stets das 
dem Lebensalter nach jüngste aller Mitglieder sich der Ab- 
stimmung zu enthalten 310. 
Erstattungsforderung, Abmessung derselben bei er- 
solgter Gewährung einer Wohnung 199. 
. Fristberechnung nach älterem oder neuerem Recht? 242. 
Fürsorge, vorläufige, Fortdauer derselben bis zum Er- 
löschen des Unterstützungsbedürfnisses im Falle vorüber- 
gehender Hülfsbedürftigkeit 518. 
Gesetzgebung, Wechsel derselben 212. 
Gewerbegehülfe, wer als solcher im Sinne des 8. 29 
des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 anzusehen 530. 
  
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
H ül fsbedürftigkeit syphilitisch kranker Frauenzimmer 
Klageantrag auf Liberirung von einer Forderung zu- 
lässig 199. 
Landarmenverband. Welchem Landarmenverbande die 
Fürsorge zur Last fällt, wenn es sich um Verpflegung eines 
hülfsbedürftig entlassenen kranken Gefangenen handelt? 205. 
Porto-Auslagen, Kompetenz der Spruchbehörden in 
Armensachen zur Entscheidung über die Erstattbarkeit der 
vor der Klageerhebung aufgewendeten 281. 
Rechtskräftige Entscheidung bezüglich des Unter- 
stüzungswohnsitzes der Eltern für das Domizilverhältniß 
der nach Erlaß der Entscheidung geborenen Kinder nicht 
maßgebend 66. 
— nicht maßgebend für die Pflicht zur Unterstützung eines 
anderen Kindes derselben Mutter 242. 
Ueber führung Hülfsbedürftiger. — Verzug unentschul- 
digt 221. 
Uebernahme eines Deutschen aus dem Auslande. Die 
von der zuständigen Behörde ausgesprochene Verpflichtung 
dazu ist von den Spruchbehörden in Armensachen nicht 
nochmals selbständig zu prüfen und zu entscheiden 356. 
Umzugstermin für Gesinde 2c. Auslegung und An- 
wendung der in den §§. 11 Alinea 3, 23 Alinea 3 des 
Gesetzes vom 6. Juni 1870 enthaltenen Bestimmungen 
darüber 265. 
Verpflegungsaufwand, Nachweisung der Höhe des- 
selben nach Ausscheidung der allgemeinen Verwaltungskosten 
Zuständigkeit des Bundesamts für das Heimathwesen 
zur Entscheidung über Festsetzung der baaren Auslagen des 
Verfahrens 494. 
 
	        
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