Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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wegen Diebstahls und Landstreichens, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- 
Regierung in Marienwerder vom resp. 27. Januar und 4. Februar d. J., 
die Wittwe Franziska Korn, geboren am 17. September 1834 in Riege (Kreis Deutsch- 
Krone in Westpreußen), vor 12 Jahren nach Russisch-Polen ausgewandert, nach erfolgter 
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirks-Regierung in Bromberg vom 15. März d. J., 
der Schuhmachergeselle Anton Hullack, gebürtig aus Königinhof in Böhmen, 38 Jahre 
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und Gebrauchs 
eines falschen Namens, 
die unverehelichten Kowatsch, 
a) Anna, 38 Jahre alt 
b) Johanna, 32 - aus Jamney 
c) Veronika, 50 = - in Böhmen 
d) Margarethe, 29 - - 
nach verfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu c. und d. auch wegen 
Bettelns), 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Breslau vom (zu 6) 
23. Februar, (zu 7 a. b.) 4. März, (zu 7 c. d.) 8. März d. J., 
der Tagelöhner Peter Theodor Piepers, gebürtig aus Linne (Königreich der Nieder- 
lande), 46 Jahre alt, 
der Tagelöhner Wilhelm ter Jung aus Kallenborg (daselbst), 34 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 9 auch wegen Bettelns), 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Düsseldorf vom resp. 4. 
und 5. April d. J., 
der Bäckergeselle Josef Korn aus Graslitz (Kreis Eger in Böhmen), 38 Jahre alt, nach 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns im Rückfalle und Widerstandes gegen die 
Staatsgewalt, durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft in Zwickau 
vom 8. Februar d. J., 
der Buchbindergeselle Karl Rohrhofer, gebürtig aus Unter-Bergern (Bezirk Krems in 
Unter-Oesterreich), 18 Jahre alt, 
der Cigarrenmacher Karl August Schulz, gebürtig aus Stockholm, 32 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns (zu 11 auch wegen Landstreichens), 
durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburg-schwerinschen Ministeriums des Innern 
vom 30. März d. J., . 
der Müller Michael Lubius aus Tiktin bei Bialystock in Rußland, 52 Jahre alt, nach 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und gefälschter Legiti- 
mationspapiere durch Beschluß des Großherzoglich sächsischen Bezirks-Direktors in Weimar 
vom 7. April d. J. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
 
	        
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