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4. Militär=Wesen.
Bekanntmachung.
Die Großherzogliche Realschule zu Darmstadt ist als eine im Sinne des §. 90. 2. a. des ersten Theils
der deutschen Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 berechtigte Realschule I. Ordnung anerkannt und als
solche in die Kategorie derjenigen höheren Lehr-Anstalten ausgenommen worden, bei welchen der einjährige,
erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-
freiwilligen Militärdienst genügt.
Berlin, den 3. Mai 1876.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
5. Zoll- und Steuer=Wesen.
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Wiesbaden im Hauptamtsbezirke Biebrich ist die Befugniß
zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung auszuführenden Biers beigelegt worden.
6. M arine und Schiffahrt.
Schiffe, welche die Dardanellen in der Richtung nach Konstantinopel passiren, haben darauf zu achten, daß
die auf den dortigen Quarantaine-Büreaus vorzuzeigenden Gesundheitspässe') den Vermerk des Schiffs-
tonnengehalts, aus Bruchtheile genau und mit Angabe des Datums der Vermessung, enthalten, wenn sie
nicht Verzögerungen der Reise durch die Nöthigung, ihre Vermessungspapiere vorzulegen, ausgesetzt sein wollen.
*) Vergl. Central-Blatt für 1873 Seite 278.