Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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4. Militär=Wesen. 
Bekanntmachung. 
Die Großherzogliche Realschule zu Darmstadt ist als eine im Sinne des §. 90. 2. a. des ersten Theils 
der deutschen Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 berechtigte Realschule I. Ordnung anerkannt und als 
solche in die Kategorie derjenigen höheren Lehr-Anstalten ausgenommen worden, bei welchen der einjährige, 
erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst genügt. 
Berlin, den 3. Mai 1876. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
  
5. Zoll- und Steuer=Wesen. 
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Wiesbaden im Hauptamtsbezirke Biebrich ist die Befugniß 
zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung auszuführenden Biers beigelegt worden. 
6. M arine und Schiffahrt. 
  
Schiffe, welche die Dardanellen in der Richtung nach Konstantinopel passiren, haben darauf zu achten, daß 
die auf den dortigen Quarantaine-Büreaus vorzuzeigenden Gesundheitspässe') den Vermerk des Schiffs- 
tonnengehalts, aus Bruchtheile genau und mit Angabe des Datums der Vermessung, enthalten, wenn sie 
nicht Verzögerungen der Reise durch die Nöthigung, ihre Vermessungspapiere vorzulegen, ausgesetzt sein wollen. 
  
*) Vergl. Central-Blatt für 1873 Seite 278. 
 
	        
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