Tentral-Blatt
für das
Deutsche Rei
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
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Zu beziehen durch alle Poftanflalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mart.
IV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. Juni 1876. 9W 23.
Inhalt: 1. Algemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot der 5. Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; —
serneren Verbreitung der zu Philadelphia unter dem Namen Nachweisung der bis Ende Mai 1876 stattgehabten Aus-
„Nord-Amerika, Wochenblatt des Philadelphia Volksblatt“ führung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichs-
erscheinenden Zeitung; — Verweisung von Ausländern aus kassenscheiien 315
dem Reichsgebiet.. Seiiiee 313 6. Münz-Wesen: Q„ *
e zer, . Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-
2. Eistetahn · Welen. Eröffnung der Strecke Wpenwezer= Ssr — Uebersicht über die bis Ende April 1876 für
u—————. ———.x.———.1 3 echnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten
S9. Mriue und Schissahrte Beginn von — Landes-Silber= und Kupfermünzen 318
4. Zoll= und Steuer-Wesen: Kompeteng einer Steuerstelle 315 7. Konsulat-Wesen: Ernennungen . 322
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachung,
betreffend
das Verbot der ferneren Verbreitung der zu Philadelphia unter dem Namen „Nord-Amerika, Wochen-
blatt des Philadelphia Volksblatt“ erscheinenden Zeitung.
Nachdem durch die rechtskräftigen Urtheile des Strafgerichts zu Bremen vom 25. April und 5. Mai 1876
gegen die Nummern 25 und 26 der in Philadelphia unter dem Namen „Nord-Amerika, Wochenblatt des
Philadelphia Volksblatt“ erscheinenden Wochenschrift vom 25. März, beziehungsweise 1. April 1876 Ver-
urtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafsgesetzbuchs erfolgt sind, wird auf Grund des §. 14
des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 65) die fernere Verbreitung dieser
Wochenschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten.
Berlin, den 4. Juni 1876.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
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