Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

— 367 — 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 5. April d. J. (Seite 204) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß dem Dr. med. Clemens Maximilian Richter zu San Francisco die Ermächtigung zur 
Ausstellung der im §. 41, 1. a. und b. des ersten Theils der deutschen Wehrordnung vom 28. September 
1875 bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit beziehungsweise bedingte Tauglichkeit derjenigen militär- 
pflichtigen Deutschen ertheilt worden ist, welche ihren dauernden Aufenthalt in Kalifornien haben. 
Berlin, den 30. Juni 1876. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
  
5. Zoll= und Stenuner-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung des 
Ausschusses des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Großherzoglich badische Geheime Finanzrath 
Vierordt zu Karlsruhe der Königlich preußischen Provinzial-Steuer-Direktion zu Magdeburg, sowie der 
dortigen Herzoglich anhaltischen Zolldirektion als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem 
Wohnsitze in Magdeburg beigeordnet worden. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung des 
Ausschusses des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der zur Zeit bei dem Kaiserlichen Hauptzollamte in 
Lübeck als Revisions-Oberkontrolör verwendete Königlich bayerische Revisionsbeamte Bernhard Lutzenberger 
den Hauptämtern zu Tilsit, Memel und Eydtkuhnen mit dem Wohnsitz in Tilsit als Stations-Kontrolör 
beigeordnet worden. 
  
Der Königlich preußische Steuer-Inspektor Wagemann, Stations-Kontrolör zu Nürnberg, ist den Haupt- 
ämtern Nürnberg, Fürth, Bamberg, Würzburg und Schweinfurt, 
der Königlich preußische Steuer-Inspektor Aktwaf ser, Stations-Kontrolör zu München, ist den 
Hauptämtern München, Rosenheim und Freilassing und 
der Königlich preußische Steuer-Inspektor Lehmann, Stations-Kontrolör zu Lindau, ist den Haupt- 
ämtern Pfronten, Lindau, Augsburg und Memmingen beigeordnet worden. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.