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Dem Kaiserlichen Nebenzollamt Il. Audun-le-Tiche, Hauptamtsbezirk Diedenhofen, ist die Ermächtigung
zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen für Branntwein ertheilt worden.
5. Militär--Wesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften im § 9 Nummer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzblatt Seite 52) ist der Betrag der für die Natural-
verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1876 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung
für Mann und Tag zu gewähren ist
mit Brot ohne Brot
a) für volle Tageskosft 380 Pfennige, 65 Pfennige,
b) für Mittagskost .40 - 35
c) für Abendkost . . . . 25 - 20 -
d) für Morgenkost. . . . 15 — 10 OD
Berlin, den 11. Januar 1876.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
6. Marine und Schifffahrt.
Die Königlich griechische Regierung hat die gegen Ankünfte aus Syrien angeordnete Quarantaine
wieder aufgehoben (Central-Blatt für 1875 Seite 448).
Bestimmung über die Anerkennung der in chilenischen Schiffspapieren enthaltenen Vermessungs.
angaben in deutschen Häfen").
Vom 11. Januar 1876.
Nachdem von dem Deutschen Reich mit der Republik Chile eine Vereinbarung wegen gegenseitiger
Anerkennung der nach dem neuen Schiffsvermessungsverfahren bewirkten Vermessungen getroffen worden ist,
sind für die auf Grund der chilenischen Schiffsvermessungsordnung vom 20. November 1874 vermessenen,
der chilenischen Handelsmarine angehörigen Schiffe, die in deren Zertifikaten enthaltenen Angaben über den
Nettoraumgehalt in den deutschen Häfen ohne Nachvermessung als giltig anzuerkennen.
Berlin, den 11. Januar 1876.
In Papenburg wird mit der nächsten Seesteuermanns-Prüfung am 3. k. Mts. begon nen werden.
– — — - — —.—.
*) Vergl. Central Blatt Jahrg. 1873 Seite 163 und 316, Jahrg. 1374 S. 323, Jahrg. 1875 S. 324 und 688.