— 422 —
Vom 24. bis 31. Juli 1876 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für — Mark für 25.826 Mark.
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 25.614.835 „ „ 1.915.183 „
Zusammen für 25.614.835 Mark für 1.941.009 Mark.
3. Militär-Wesen.
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 30. Juni d. J. (Seite 367) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß dem Dr. med. Alexander Burger zu London die Ermächtigung zur Ausstellung der im
§. 41, 1. a. und b. des ersten Theils der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 bezeichneten
Zeugnisse über die Untauglichkeit beziehungsweise bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen
ertheilt worden ist, welche ihren dauernden Aufenthalt in Großbritannien haben.
Berlin, den 8. August 1876.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
J. NMarine und Schif'fahrt.
In Hamburg wird am 18. d. M. mit einer Seeschiffer= und Seesteuermanns-Prüfung für große Fahrt
begonnen werden.
Zufaolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths zu Konstantinopel vom 18. Juli d. J. ist die
OQuarantaine gegen die Provenienzen aus dem Postbezirke, sie mögen zu Wasser oder zu Lande kommen, auf
aast age herabgesetzt. Nur gegen die persische Grenze bleibt die vierzehntägige Quarantaine einstweilen
noch bestehen.