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GC. Eisenbahn-Wesen.
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Der Ventilation der Personenwagen ist, wie das Reichs-Eisenbahn-Amt aus den angestellten Erhebungen
ersieht, seitens der Eisenbahnverwaltungen im allgemeinen bisher nicht die Wichtigkeit beigelegt worden, die
ihr im Interesse des reisenden Publikums gebührt.
Ist auch die Mehrzahl der Personenwagen mit Ventilationsvorrichtungen versehen, so scheint doch die
Anbringung derselben mehr eine Konzession an die öffentliche Meinung als durch das Bestreben hervorgerufen
zu sein, einem für das reisende Publikum wichtigen Bedürfniß gerecht zu werden. Bei der Wahl zwischen
den verschiedenen, bisher gebräuchlichen Konstruktionen, scheint selbst für die in jüngster Zeit bewirkten Neu—
Lasabnstanue häufiger die Rücksicht auf Billigkeit, als auf wirksame und zweckmäßige Vorrichtungen maßgebend
gewesen zu sein.
Von fast sämmtlichen Verwaltungen wird im allgemeinen zugestanden, daß eine nur durch das
Oeffnen der Fenster herbeizuführende Ventilation wegen des Eindringens von Staub, Kohlentheilen, Regen
u. s. w. sowie wegen der entstehenden Zugluft als nicht angängig zu erachten sei. Nur vier Verwaltungen
vertreten die Ansicht, daß bei dem Vorhandensein erhöhter, in jeder Lage feststellbarer Fenster alle besonderen
Ventilationsvorrichtungen zu entbehren seien, während eine fünfte sich dieser Ansicht mit Rücksicht auf die
klimatischen Verhältnisse und die günstige staubfreie Bodenbeschaffenheit ihrer Bahn anschließt.
Von den zur Anwendung gekommenen beziehungsweise noch im Stadium des Versuchs sich befindenden
Ventilationsvorrichtungen sind zu erwähnen:
1. Die gewöhnlich als „Jalousie“ bezeichnete Vorrichtung, welche aus einer horizontalen Reihe von
Löchern oder vertikalen Schlitzen verschiedener Förm in den Seiten= oder Stirnwänden der Wagen,
meistens über den Fenstern beziehungsweise Thüren besteht und im Innern des Wagens durch
eine Klappe oder durch einen stellbaren Schieber mit korrespondirenden Oeffnungen geschlossen
resp. ganz oder theilweise geöffnet werden können. An der Außenseite sind gewöhnlich als Schutz
gegen das Eindringen des Regens ein oder mehrere schräg gestellte Brettchen vor den Oeffnungen
angebracht. Zum Theil bestehen dieselben auch aus horizontal liegenden stellbaren Jalousien.
Bei einer Bahn ist zur Verhütung des Eindringens des Regens ein geschweiftes Schutz-
blech angebracht, das gleichzeitig dazu dienen soll, bei der Bewegung des Wagens die Luft auf-
zufangen und durch die Oeffnungen in den Wagen zu pressen. "
Die Ventilation mittelst sogenannter Jalousien, mit welcher bei 26 Bahnen sämmtliche,
bei 29 weiteren Bahnen ein Theil der Personenwagen versehen sind, trifft nach dem Urtheile der
Mehrzahl der Verwaltungen der Vorwurf geringer Wirksamkeit und des Einlassens von Staub,
Kohlentheilen, Regen u. s. w. Nur bei wenigen Bahnen sind gegen diesen Uebelstand die Oeff-
nungen mit feiner Drahtgaze verschlossen.
Elf Verwaltungen glauben diese Art der Ventilation als ausreichend erachten zu dürfen,
weil Klagen über die Mangelhaftigkeit derselben nicht zu ihrer Kenntniß gelangt sind, während
sechs weitere Verwaltungen dieselbe für die besonderen Verhältnisse ihrer Bahnen, besonders in Rück-
gusa die Kürze der jedesmal von den Reisenden zu durchfahrenden Bahnstrecke, als genügend
ansehen. ..
2. Eine weitere Vorrichtung besteht in größeren runden Oeffnungen in den Seitenwänden, welche
in den Wagen beziehungsweise Kupees nahe der Decke diagonal einander gegenüberstehen und im
Innern durch drehbare Regulirscheiben geschlossen oder geöffnet werden. Zuweilen sind auch vier
derartige Oeffnungen in einem Kupee. An der Außenseite des Wagens münden die Oeffnungen
in knieförmig gebogene Röhren, deren Ausmündung entweder nach unten oder zweckmäßiger nach
den Stirnwänden der Wagen zu gerichtet ist, so daß bei der Bewegung des Zuges die eine der
korrespondirenden Röhren die Luft auffängt und in den Wagen hineinführt, während aus der
anderen die verbrauchte Luft aussirömt. Diese Ventilationsvorrichtung wird bei neun Bahnen an-
gewandt.
3. Auf zwei Bahnen sind versuchsweise die Knieröhren durch Saug= und Druckröhren nach dem
System Viebahn u. Vofß ersetzt, deren Wirkung als eine kräftige bezeichnet wird.