Metadata : Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874-1876.

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der  höchste  und  eigentlichste  Zweck  der  Menschheit  ist,  ihr  ganzes
Sinnen  und  Thun  darauf  zu  richten,  wie  Einrichtungen  geschaffen
werden,  durch  welche  das  allgemeine  Glück  gefördert  wird.

In  einer  solchen  auf  gesellschaftlicher  Gleichheit  und  der
Achtung  vor  dem  Rechte  und  der  Freiheit  eines  Jeden  beruhenden
Gesellschaftsorganisation,  in  welcher  Jeder  das  zur  Deckung  der
gesellschaftlichen  Bedürfnisse  nothwendige  Arbeitsquantum  z
eisten  hat  —  die  Faullenzer  also  durch  die  gesammte  Gesellschaftsorganisation,
  und  die  moralischen  Anschauungen,  die  in  der
Gesellschaft  existiren,  zur  Unmöglichkeit  werden  —  Jeder  aber
auch  seine  natürlichen  und  vernunftsgemaßen  Bedürfnisse  in
vollem  Umfange  befriedigen  kann,  wird  der  Gegensatz  zwischen
Arbeiter  und  Arbeitgeber,  zwischen  Herrschenden  und  Unterdrückten
verschwinden.

Die  Arbeit  ist  gesellschaftliche  Nothwendigkeit,  weil  die  Gesellschaft
  ohne  sie  nicht  existiren  kann,  sie  ist  darum  aber  auch
für  jeden  Arbeitsfähigen  Pflicht,  und  zwar  eine  um  so  angenehmere
  Pflicht,  weil  Jeder  weiß,  daß  das,  was  er  für  Andere
thut,  Andere  für  ihn  thun.  Das  Streben,  die  Arbeit  sich  zu
erleichtern  und  zu  verkürzen,  wird  Alle  anspornen,  nach  Möglichkeit
  auf  Verbesserungen  und  neue  Erfindungen  zu  sinnen,  und
so  wird  die  beständige  Abkürzung  der  Arbeitszeit  durch  neue
Erfindungen  und  Verbess,  rungen  Zeit  für  die  Erzeugung  neuer
Produkte  zur  Befriedigung  neuer  Bedürfnisse  und  für  die  geistige
Ausbildung  auf  allen  Gebieten  ergeben.

Alle  guten  messchlichen  Eigenschaften  zu  wecken  und  zu
pflegen  und  die  schlimmen  Eigenichaften  durch  die  entsprechen
gesellschaftliche  Erziehung  und  Entwickelung  zu  ersticken,  das  ist
das  Ziel  des  Socialismus.

Klar  ist,  daß  diesem  Ziele  Jeder  Beifall  zollen  muß,  dem
sein  eigenes  wirkliches  Mohl  und  das  seiner  Nachkommen  am
Herzen  liegt,  und  bei  der  Förderung  solcher  Bestrebungen  müssen
diejenigen  am  meisten  sich  betheiligen,  die  in  Folge  der  eigenen
Notblage  am  meisten  davon  profitiren.  Das  sind  neben  den
Arbeitern  die  Kleingewerbetreibenden,  die  Candidaten  für  Vermehrung
  der  Lohnarbeiterklasse.  ·

Statt  dessen  haben  wir  gesehen,  wie  man  zum  Theil  in
diesen  Kreisen  sich  mit  am  lautesten  freute,  als  die  große  Majorität
  des  letzten  Reichstags  ein  Gesetz  für  die  gewerblichen  Hülfskassen
  beschloß,  das  den  Arbeitern  in.  heiligstes  Recht,  das  Recht
auf  Selbstverwaltung  der  von  ihnen  selbst  gesteuerten  Gelder,
—  Willkür  der  Behörden  und  der  Unternehmer  abhängig
machte.

Das  Gesetz  ist  in  erster  Linie  entworfen  worden,  um,  wie
offen  ausgesprochen  wurde,  durch  die  Zwangspflicht  für  die  Ar-