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nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß
der Königlich preußischen Landdrostei in Lüneburg vom 15. Januar d. J.,
der Bautechniker Jan Albert Wegkamp aus Almelo (Königreich der Niederlande),
34 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns,
Führung eines falschen Namens und Gebrauchs falscher Legitimationspapiere, durch Beschluß
der Königlich preußischen Landdrostei in Osnabrück vom 9. Dezember v. J.,
der Schriftsetzer Wilhelm Weigl aus Brünn in Mähren, geboren am 23. März 1844,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Führung falscher Legiti-
mationspapiere, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts in Deggendorf vom
27. Dezember v. J.,
. der Bäcker und Müller Valentin Gübelin aus Goldingen (Kanton St. Gallen in der
Schweiz), 38 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch
Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissärs in Karlsruhe vom 17. Ja-
nuar d. S.ä;
. die Näherin Mariette Gelard, geborne Vincent, geboren am 8. Dezember 1834 in
Paris,
der Anstreicher Johann Baptist Zeier, gebürtig aus Straßburg i. Elsaß, durch Option
französischer Staatsangehöriger, 58 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 10 auch wegen Bettelns),
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom (zu 9) 31. Dezember
v. J., (zu 10) 16. Januar d. J.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
2. Finanz-Wese n.
—. —— —
Vom 8. bis 15. Januar 1876 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für 2.342.338 Mark für 494.364 Mark.
Vom 16. bis 22. Januar 1876 „ 3.609.739 „ „ 96.758 „
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 1.794.784 „ „ — „
Zusammen für 7.746.861 Mark für 591. 122 Mark.