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jedoch entgegen, daß §. 30 leg. cit. den Landesregierungen gestattet, die Höhe des Ersatzes für häufiger
vorkommende Aufwendungen der Armenpflege ganz allgemein zu normiren, und daß der kraft dieser Befugniß
erlassene preußische Tarif seine Sätze unterschiedlos aufstellt, mag der fürsorge= und ersatzpflichtige Armenver-
band die Uebernahme des Hülfsbedürftigen in eigene Fürsorge verzögert haben oder nicht. Die ausgeworfene
Pauschvergütung wird eben als das dem wirklichen Aufwande, nach Ausscheidung etwaiger Verwaltungs-
kosten, entsprechende Aequivalent betrachtet, und ist deshalb nicht minder im Falle ungerechtfertigten Verzugs
bei der Uebernahme maßgebend. Im Gebiete des Armenrechts kann daher der mora des übernahmepflichtigen
Armenverbandes für die Bemessung der Höhe der Verpflegungskosten keine Bedeutung beigelegt werden. Und
mit Recht hat das erste Erkenntniß den Tarif vom 21. August 1871 für die ganze Zeitdauer der Verpflegung
des F. gleichmäßig zur Anwendung gebracht.
Der eventuelle Antrag des Klägers, ihm zur weiteren Verfolgung des abgewiesenen Theils der Klag-
forderung den Rechtsweg ausdrücklich vorzubehalten, stellt sich als unstatthaft dar, insofern Entscheidungen
der kompetenten Spruchbehörden in Armensachen über das Maß der armenrechtlichen Ersatzverbindlichkeit
schlechterdings nur in dem durch die Armengesetzgebung geordneten Verfahren angefochten werden können,
während rein privatrechtliche Streitigkeiten der Armenverbände, welche der Entscheidung jener Spruchbehörden
nicht unterliegen, im Rechtswege auszutragen sind, ohne daß es eines Vorbehalts bedarf.
8. Kon sulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaufmann Louis
Wöltge in Jacmel (Haiti) zum Konsul des Deutschen Reichs zu ernennen geruht .
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Dem zum schweizerischen Konsul für das Königreich Württemberg und die hohenzollernschen Lande ernann-
ten Kaufmann Wilhelm Kernen in Stuttgart ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur ertheilt
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.