Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

                            — 237 — 
                              A. Finanz-Wesen. 
  
In der Zeit vom 16. bis 23. April 1877 hat die Reichsbank Gold nicht angekauft. 
  
                                5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
In Folge der stattgehabten Eröffnung des Betriebs der Eisenbahnstrecke von Ihrhove, im Hauptamtsbezirk 
Leer, nach Neuschanz in Holland ist das bisher am Hafen von Weener belegene Königlich preußische Neben- 
zollamt I., unter Erweiterung seiner Befugnisse mit der Ermächtigung zur unbeschränkten Abfertigung der auf 
der Eisenbahn ein-, aus= und durchgehenden Waaren, sowie zur unbeschränkten Zollerhebung, nach dem dor- 
tigen Bahnhofe verlegt worden. 
Am Hafen von Weener ist eine Zollabfertigungsstelle für den Seeverkehr errichtet. Dagegen ist 
das bisherige Königlich preußische Nebenzollamt I. zu Bunderneuland, an der Chaussee von Holland 
nach Bunde und Weener, in ein Nebenzollamt II. umgewandelt worden. 
  
In Folge der Eröffnung der Eisenbahnstation Westerstetten an der Eisenbahnlinie Stuttgart-Ulm ist zur 
Kontrolirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit anderen Bundes- 
staaten einer Uebergangssteuer unterliegen, an dieser Station ein Königlich württembergisches Steueramt 
errichtet worden. 
  
Der Großherzoglich hessischen Ortseinnehmerei Alzey ist die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangs- 
scheinen über Bier beigelegt worden. 
 
	        
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