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6. Marine und Schiffahrt.
Das im Jahre 1855 in Sunderland erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Schiff „Hannah
Rahtkens“ von 371 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das Eigenthum des im
Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz heimathberechtigten Franz Rahtkens das Recht zur Führung der
deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Rostock zum Heimaths-
hafen gewählt hat, ist am 11. April d. J. vom Kaiserlichen Konsulate zu Middlesborough ein Flaggenattest
ertheilt worden.
Berlin, den 26. April 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Die im Jahre 1853 in Alblasserdam erbaute, bisher unter niederländischer Flagge gefahrene Bark „Co-
pernikus“ von 666,2 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das Eigenthum von
Ludwig Christoph Ferdinand Doose zu Kiel unter dem Namen „H. Doose“ das Recht zur Führung der
deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Kiel zum Heimathshafen
gewählt hat, ist am 13. April d. J. vom Kaiserlichen Konsulate zu Rotterdam ein Flaggenattest ertheilt
worden.
Berlin, den 30. April 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
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7. Post= und Telegraphen-Wesen.
Postverbindung mit Konstantinopel.
Nach einer Mittheilung der K. K. österreichischen Postverwaltung sind die Post-Dampfschiffahrten
zwischen Varna und Konstantinopel eingestellt. Zur Vermittelung des deutschen Briefverkehrs mit
Konstantinopel werden in Folge dessen bis auf Weiteres die österreichischen Eilschiffe der Linie Triest-
Korfu-Konstantinopel und die in Neapel anlegenden französischen Dampfschiffe der Linie
Marseille-Konstantinopel benutzt.