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5. Post= und Telegraphen-Wesen.
Porto-Ermäßigung für Briefpostsendungen nach China.
De Tarifbestimmungen des Allgemeinen Postvereins finden von jetzt ab auch auf die chinesischen Ort-
schaften: Urga, Kalgan, Peking und Tien-Tsin bei der Beförderung über Rußland Anwendung, und
es sind daher Briefpostsendungen nach diesen Orten zu denselben Portosätzen zulässig, wie nach Rußland
selbst. Das Porto beträgt mithin: 20 Pfennig für frankirte Briefe und 40 Pfennig für unfrankirte Briefe
im Gewichte von je 15 Gramm, 10 Pfennig für Postkarten, 5 Pfennig für Drucksachen, Waarenproben und
Geschäftspapier im Gewichte von je 50 Gramm. Die Einschreib-, sowie die Rückschein-Gebühr beträgt je
20 Pfennig.
Die betreffenden Sendungen müssen von dem Absender mit dem Vermerk „Ueber Rußland“ ver-
sehen werden.
Berlin W., den 16. Juni 1877.
Der General-Postmeister.
Stephan.
6. Konsulat= Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs
den Kaiserlichen Konsul in Canton, Freiherrn von Soden, gleichzeitig zum Konsul des Deut-
schen Reichs in Hongkong, und
den Kaufmann P. F. Eisenlohr in Calcutta zum Konsul des Deutschen Reichs
zu ernennen geruht. «
Der Kaiserliche Konsul A. Huitfeldt in Drontheim ist gestorben.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.