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Unmittelbare Städte: Bezirksämter:
Neuburg a. D., Kempten,
Nördlingen. Krumbach,
Lindau,
Memmingen,
Mindelheim,
Neuburg a. D.,
Neu-Ulm,
Nördlingen,
Oberdorf,
Sonthofen,
Wertingen,
Zusmarshausen.
11. Post= und Telegraphen-Wesen.
Beitritt fremder Länder zum Allgemeinen Postverein.
Zum 1. Juli treten dem Allgemeinen Postverein bei: das Kaiserreich Brasilien und sämmtliche
dem Verein noch nicht angehörenden portugiesischen Kolonien, nämlich: Goa, Daman, Diu, Macao,
die Capverdischen Inseln, Bissao, Cacheo, die Inseln St. Thomé und Principe, Angola, Ajuda, Mozambique
und der nordöstliche Theil der Insel Timor. Das Porto nach und von diesen Ländern beträgt vom obigen
Zeitpunkte ab für frankirte Briefe 40 Pfennig, und für unfrankirte Briefe 60 Pfennig für je 15 Gramm;
für Postkarten 20 Pfennig; für Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere 10 Pfennig für je
50 Gramm. Die Einschreibgebühr beträgt 20 Pfennig; für die Beschaffung eines Rückscheins tritt eine
weitere Gebühr von 20 Pfennig hinzu.
Berlin W., den 20. Juni 1877.
Der General-Postmeister.
Stephan.
Postanweisungs-Verkehr mit den niederländischen Besitzungen in Ostindien.
Vom 1. Juli ab beträgt die Gebühr für Postanweisungen aus Deutschland nach den niederländischen
Besitzungen in Ostindien 25 Pfennig für je 20 Mark oder einen Theil von 20 Mark, mindestens aber
Pfennig.
Berlin W., den 20. Juni 1877.
Kaiserliches General-Postamt.
Wiebe.