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3. Finan z-Wesen.
Vom 16. bis 23. Juni 1877 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für — 44 für 8.168.193½ 4
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26.160.594,6 „„ „ 88.871.976,1 „
Zusammen für 26.160.594,86 M für 97.040.170,„1 M
4. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Mai d. J. beschlossen:
daß „für Käse in Laiben Privat-Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß unter der Bedingung
bewilligt werden können, daß die Identifizirung der einzelnen Laibe neben Feststellung der Stücke
und des Gewichts durch amtliche Bezeichnung erfolgt“".
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 29. Mai d. J. in Betreff des Veredelungsverkehrs beschlossen:
Wenn in den Fällen des sogenannten Veredelungsverkehrs die Wiederausfuhr der
eingeführten Waaren innerhalb der bestimmten Frist nicht stattfindet, so hat die Verzollung nach
demjenigen Tarissatz, welcher zur Zeit der für die Eingangsabfertigung abgegebenen Anmeldung
in Geltung stand, zu erfolgen. Dasselbe gilt bei den für den Schiffbau eingegangenen metallenen
Materialien, wenn die Verwendung derselben zu dem Schiffban nicht nachgewiesen ist.
Der Stations-Kontrolör, Königlich preußische Steuer-Inspektor Biesterfeld zu Passau, ist aus Anlaß seiner
Zurückberufung in den Königlich preußischen Landesdienst vom 1. Juli d. J. ab von den ihm übertragenen
Funktionen als Stations-Kontrolör entbunden worden.