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Das Königlich württembergische Hauptsteueramt Gmünd ist aufgehoben und daselbst ein dem Hauptzollamt
Stuttgart unterstelltes Zollamt mit den gleichen Abfertigungsbefugnissen errichtet worden, wie sie dem bisheri-
gen Hauptsteueramt eingeräumt waren.
Des Königlich württembergische Hauptsteueramt in Göppingen ist aufgehoben und daselbst ein dem Haupt-
zollamt Ulm unterstelltes Zollamt mit den gleichen Abfertigungsbefugnissen errichtet worden, wie sie dem bis-
herigen Hauptsteueramt eingeräumt waren.
Nachdem die Breslau-Schweidnitz Freiburger Eisenbahn bis Stettin ausgebaut und der Betrieb auf derselben
eröffnet worden ist, können bei dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Stettin auch die auf der
gedachten Eisenbahn dort eingehenden, sowie ausgehende Waaren nach Maßgabe der §SF. 66 bis 71 des
Vereinszollgesetzes abgefertigt werden.
Dem Herzoglich sachsen -meiningen'schen Steueramte in Sonneberg ist die Befugniß beigelegt worden,
unbeschränkt Begleitscheine I. und II. zu erledigen und auszufertigen.
Dem Kaiserlichen Steueramte Zabern im Hauptamtsbesirr Schirmeck ist die Befugniß zur Ausfertigung
und Erledigung von Uebergangsscheinen über Branntwein beigelegt worden.
5. Marine und Schiffahrt.
Die im Jahre 1853 in Dordrecht erbaute, bisher unter niederländischer Flagge gefahrene Bark „Ada“
von 711 Tonnen Tragfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des Schiffskapitäns
R. J. F. Dörschlag zu Wolgast das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten