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Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind:
1. der Fabrikarbeiter Dominikus Gleisner, geboren und ortsangehörig zu Aupa in Böhmen,
32 Jahre alt,
2. der Schlossergesell August Schwertführer, im Jahre 1833 geboren zu Stettenhof bei
Zoeptau in Mähren und daselbst ortsangehörig,
zu 1 und 2 durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Breslau vom
19. Juli und resp. 6. August d. J.;
3. Lorenz Smaznick aus Zatonza, Kreis Wielun in Russisch-Polen, 17 Jahre alt, durch
Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Oppeln vom 31. Juli d. J.,
4. der Ziegelarbeiter Johann Karl Gustav Pagels, geboren zu Kämerich in Mecklenburg-
Schwerin, seit 18 Jahren ansässig in Schweden, zuletzt wohnhaft zu Lilla Edet, Fuckina-
sorsamling in Schweden, 49 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung
zu Schleswig vom 31. Juli d. J.,
6. der Händler Jacob Selig Kuschenitz aus Kolna in Rußland, 40 Jahre alt, durch Be-
schluß der Königlich preußischen Regierung zu Aachen vom 19. Juli d. J.,
6. der Musiker Josef Herrmann aus Trobotau, Bezirk Smichow in Böhmen, geboren im
Jahre 1844,
7. die Komödiantengehülfin Julie Herrmann aus Chotka, Bezirk Melnik in Böhmen,
geboren im Jahre 1834, und deren uneheliche Kinder:
a) Anna Herrmann, 22 Jahre alt,
b) Johann Herrmann, 17 Jahre alt,
c) Magdalena Herrmann, 14 Jahre alt,
8. der Marionettenspieler Franz Herrmann, geboren im Jahre 1843, und
dessen Ehefrau Barbara Herrmann, geboren im Jahre 1841, aus Chotka, Bezirk
Melnik in Böhmen,
11. 9die Harfenspielerin Maria Herrmann, aus Soloepisk, Bezirk Sumechow in Böhmen,
geboren im Jahre 1850,
10. der Marionettenspieler Franz Waitz aus Chodein in Böhmen, 33 Jahre alt,
zu 6 bis 11 durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Vilsbiburg
vom 12. Juni d. J.;
12. die Dienstmagd Maria Katharina Oertle, geboren und ortsangehörig zu Teufen, Kanton
Appenzell in der Schweiz, 38 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten
zu Kolmar vom 1. August d. J.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
zu 1 wegen Landstreichens, Bettelns und Widerstandes gegen die Staatsgewalt,
zu 2, 3, 5, 7, 9 und 10 wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 4, 6, 7 a. bis c., 8 und 11 wegen Landstreichens,
zu 12 wegen Landstreichens und Verübung groben Unfugs,
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden.
Die Ausweisung des Arbeiters Johann Baptist Jost aus dem Reichsgebiet (Central-Blatt von 1877
Seite 332 Ziffer 9) ist, da sich nachträglich herausgestellt hat, daß derselbe oldenburgischer Staatsangehöriger
und daher auch Reichsangehöriger ist, zurückgenommen worden.