Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichskanzler-Amt.
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Zu bezlehen durch alle Postanslalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
V. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 31. August 1877. Nr. 35.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt= . Militär-Wesen: Ermächtigung eines Arztes zur Ansstel.
2.
E
machung, betreffend das Erlöschen der Rinderpest; — Ver-
weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet 423
Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; —
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft=
lichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April bis zum
Schlusse des Monats Juli 18774 425
Münz-Wesen: Uebersicht über die rögun von Reichs-
münzen . 426
« doi und Steuer- Wesen: Befugniß riner Steuerstelle 127
7.
lung von Untauglichkeits- ect. Zeugnissen für Militärpfüch-
tige in Peru
Post= und Telegraphen Wesen: Beitritt Persiens zum
Allgemeinen Postverein; — Beitritt fremder Länder zum
Allgemeinen Postverein; — Postanweisungsverkehr mit
Frankreich 47
Marine und Schiffahrt: Bekanntmachung, betreffend die
Herausgabe einer Uebersichtskarte der Leuchtfener an der
deutschen Küste; — Veginn von Seesteuermanns- ect. Prü-
fungen . 428
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachung.
Nachdem auch die Ortschaft Radzionkau für seuchenfrei erklärt und seit dem 4. d. Mts. ein neuer Fall
des Auftretens der Seuche nicht vorgekommen ist, ist die Rinderpest nach S. 37 der Instruktion vom
9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 147) im gesammten Reichsgebiete für erloschen zu erachten.
Berlin, den 29. August 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
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