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44. Zoll= und Steuer-Wesen.
Dem Großherzoglich badischen Untersteueramt Bruchsal im Hauptamtsbezirk Karlsruhe ist die Befugniß zur
Abfertigung der unter Wagenraumverschluß ankommenden, aus dem Vereins-Inlande stammenden Biersendungen
ertheilt worden.
5. Militär-Wesen.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 8. August v. J. (Central-Blatt von 1876 Seite 422) wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. Ernst Middendorf in Lima die Ermächtigung zur Aus-
stellung der in §. 41 1.a und b des ersten Theils der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875
bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit bezw. bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen
ertheilt worden ist, welche ihren dauernden Aufenthalt in Peru haben.
Berlin, den 23. August 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
6. Post= und Telegraphen-Wesen.
Beitritt Persiens zum Allgemeinen Postverein.
Zum 1. September tritt Persien dem Allgemeinen Postverein bei. Das Porto für Briefsendungen nach
und von Persien beträgt vom obigen Zeitpunkte ab für je 15 Gramm bei frankirten Briefen 20 Pfennig,
bei unfrankirten Briefen 40 Pfennig; für Postkarten 10 Pfennig; für Drucksachen, Waarenproben und
Geschäftspapiere 5 Pfennig für je 50 Gramm. Die Einschreibgebühr beträgt 20 Pfennig; für die Beschaf-
fung eines Rückscheins tritt eine weitere Gebühr von 20 Pfennig hinzu. Die Leitung der Briefsendungen
nach Persien erfolgt im allgemeinen auf dem Wege über Rußland. Dieselben erhalten jedoch ausnahms-
weise auf dem Wege über Suez und Bombay Beförderung, falls dieser Weg seitens der Absender ausdrücklich
vorgeschrieben worden ist.
Berlin, den 17. August 1877.
Der General-Postmeister.
Stephan.