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5. der Betrag der Lombardforderungen ausschließlich der unter Ziffer 8 bezeichneten,
und zwar:
a) auf Gold oder Silber,
b) auf Effekten (einschließlich Wechsel) der in §. 13 Ziffer 3 Buchstaben L c, d des
Bankgesetzes bezeichneten Art,
c) auf andere Effekten,
d) auf Waaren;
6. der Bestand an Effekten, und zwar:
a) an diskontirten Werthpapieren,
b) an eigenen Effekten,
c) an Effekten des Reservefonds,
zu b und c unter Angabe der einzelnen Sorten und des Werthes, zu wel-
chem sie in die Bllanz ausgenommen worden sind;
7. das Guthaben der Bank im Kontokurrentverkehr unter Sonderung der Beträge nach
der Art ler gewährten Deckung (Bürgschaft, Faustpfand in Effekten, Waaren, Hypo-
theken u. s. w.);
8. der Betrag der fälligen, aber unbezahlt gebliebenen Wechsel= und Lom-
bardforderungen;
9. der Werth der, der Bank gehörigen Grundstücke.
Außerdem sind in der Jahresbilanz, gemäß der Schlußbestimmung in §. 8 des Bankgesetzes, die
aus weiterbegegenen, im Inlande zahlbaren Wechseln entsprungenen eventuellen Verbindlichkeiten ersichtlich
zu machen.
Berlin, den 15. Januar 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Hofmann
3. Eisenbahn-Wesen.
An 15. d. M. wird die zwischen den Stationen Vogelsang und Niederhaspe der Bergisch-Märkischen Eisen-
bahn errichtete Haltestelle Harkorten für den Personen= und Gepäckverkehr eröffnet werden.
Berlin W., den 10. Januar 1877.
Das Reichs-Eisenbahn= Amt.
Maybach.