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Am Schlusse desjenigen Semesters, nach dessen Ablauf ein Lehramtskandidat sich einer
Staatsprüfung unterzieht, hat derselbe an der Semestralprüfung sich nicht zu betheiligen.
Die Vorlesungen, welche die Lehramtskandidaten zu hören haben, richten sich
im allgemeinen nach den Anforderungen, welche bei den von ihnen zu erstehenden Dienstprüfungen
(vergl. die Ministerialverfügungen vom 20. Juli 1864 und vom 28. November
1865) gemacht werden. Insbesondere wird von denjenigen Lehramtskandidaten,
welche zugleich Theologie studiren, erwartet, daß sie während des ordentlichen
vierjährigen Seminarkurses mindestens acht in das gewählte Lehrfach einschlagende Vorlesungen
aus dem Kreise der für die Nichttheologen obligaten Vorlesungen (s. unten) mit
allem Fleiße hören, und sofern sie auf eine philologische Lehramtsprüfung sich vorbereiten,
das philologische Seminar als ordentliche Mitglieder in zwei auf einander folgenden
Semestern, als Zuhörer in zwei weiteren Semestern besuchen. Die Reallehramtskandidaten,
welche zugleich Theologie studiren, und nur die Reallehrerprüfung erstehen wollen,
haben neben dem Besuch der in ihr Fach einschlagenden Vorlesungen während ihres ganzen
Seminarkurses sich im Freihand= und Linearzeichnen zu üben, und das Studium neuerer
Sprachen, insbesondere des Französischen und Englischen zu betreiben, sowie an den
Uebungen des Seminars für neuere Sprachen und an den Uebungen des mathematischphysikalischen
Seminars je in mindestens zwei zusammenhängenden Semestern als
ordentliche Mitglieder und dabei jedenfalls auch an den Uebungen in der Experimentalphysik
sich zu betheiligen.
S. 7.
Die Nichttheologen sind verpflichtet in jedem Semester mindestens drei volle
Vorlesungen zu hören; zu diesen gehören .
1. Für die philologischen Lehramtskandidaten, welche nur eine Präceptoratsprüfung
erstehen wollen, Vorlesungen über Encyklopädie und Methodologie der
Philologie, lateinische und griechische Grammatik, Prosodie und Metrik, griechische und
römische Literaturgeschichte, Staats= und Privatalterthümer, zwei Vorlesungen über politische
Geschichte und eine über deutsche Literaturgeschichte. Hiezu kommen für die Professoratskandidaten
noch Kunstgeschichte und Kunstmythologie, die auch den Präceptoratskandidaten
empfohlen werden, sowie für beide Kategorieen philologischer Lehramtskandidaten
sechs exegetische Vorlesungen und der Besuch des philologischen Seminars in
sechs zusammenhängenden Semestern. In den ersten drei dieser sechs Semester haben
sie an sämmtlichen, in den anderen drei wenigstens an einzelnen Uebungen, insbesondere