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Großherzogthum Hessen.
Die Realschule zweiter Ordnung zu Ossnban- verbunden mit der Realschule erster Ordnung daselbst (bisher
ebendaselbst unter B. b. IV. 9).
III. Großherzogthum Oldenburg. IV. Herzogthum Braunschweig.
Die Realschule zu Varel. Die städtische Realschule zweiter Ordnung zu
Braunschweig.
c. Höhere Bürgerschulen, welche den Realschulen erster Ordnung in den entsprechenden
Klassen gleichgestellt sind.
Königreich Preußen.
Die höhere Bürgerschule zu Marburg (bisher ebendaselbst unter C. a. aa. I. 43).
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung gefordert wird.
K. Oeffentliche.
nan. Höhere Bürgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. c. gehören.
Königreich Preußen.
Die höhere Bürgerschule zu Oberhausen.
b. Privatanstalten.
Königreich Preußen.
Das Viktoria-Institut des Dr. Siebert (früher Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M. (Verzeichniß vom 19. Januar
1876 unter C. b. I. 3).
Diese Anstalt hat keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Bekanntmachung.
Der Privat-Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Julius Körner in Leipzig ist provisorisch gestattet
worden, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
auszustellen.
Berlin, den 14. März 1878.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.