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4. Zoll= und Steuer-Wesen.
Das Königlich preußische Untersteueramt zu Horneburg im Hauptamtsbezirk Stade ist vom 1. d. M.
ab in eine Steuer-Rezeptur umgewandelt.
Dem Fürstlich schwarzburgischen Steueramte zu Arnstadt ist vom 1. d. M. ab die Befugniß zur Abfertigung
von Begleitscheingütern unter Eisenbahnwagen-Verschluß verliehen worden. ·
5. Marine und Scchiffahrt.
Das Verzeichniß der Kommissionen für die Prüfung der Seesteuerleute und der Seeschiffer für große und
für kleine Fahrt — Central-Blatt für 1877 S. 105 ff. und S. 497 — wird unter C. J. 2 (In der
Provinz Pommern) dahin geändert, daß in der dritten Spalte statt „Regierungsrath Riemenschneider zu
Stralsund“ zu setzen ist:
„Regierungsrath Müller zu Stralsund“.
Berlin, den 2. April 1878.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
6. Post= und Telegraphen-Wesen.
Beitritt der Argentinischen Republik zum Allgemeinen Postverein.
Zum 1. April tritt die Argentinische Republik dem Allgemeinen Postverein bei. Das Porto
für Briefsendungen nach der Argentinischen Republik beträgt vom obigen Zeitpunkte ab für frankirte Briefe
40 Pfennig für je 15 Gramm; für Postkarten 20 Pfennig; für Drucksachen, Waarenproben und Geschäfts-
papiere 10 Pfennig für je 50 Gramm. Für unfrankirte Briefe kommen 60 Pfennig für je 15 Gramm zur
Erhebung. Die Einschreibgebühr beträgt 20 Pfennig; für die Beschaffung eines Rückscheins tritt eine weitere
Gebühr von 20 Pfennig hinzu.
Berlin, den 23. März 1878.
Der General-Postmeister.
Stephan.