Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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6. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. Juni d. J. beschlossen, unter Aufrechterhaltung der übrigen 
durch den Beschluß vom 25. November 1873 gegebenen Vorschriften für die Feststellung des Nettogewichts 
beim Export von Spiritus in Fässern (Central-Blatt 1874 Seite 21) vom 1. November d. J. an die 
Normal-Tara- 
für Fässer bis zu 5 Zentner Bruttogewicht auf 21 Prozent, 
für Fässer über 5 bis zu 8 Zentner Bruttogewicht auf 18 Prozent, 
für Fässer über 8 Zentner Bruttogewicht auf 17 Prozent 
festzusetzen und diese Vorschrift von demselben Zeitpunkt an auch für die Feststellung des Nettogewichts bei 
der (Erhebung der Uebergangsabgabe von übergangsabgabepflichtigem Branntwein in Fässern in Anwendung 
zu bringen. 
  
Die zur Erledigung von Uebergangsscheinen befugte Königlich preußische Steuer-Rezeptur zu Gladenbach 
im Hauptamtsbezirke Marburg ist vom 1. d. M. ab aufgehoben. 
  
Das Herzoglich braunschweig-lüneburgische Steueramt zu Holzminden, welchem bisher neben dem Nieder= 
lagerechte, sowie der Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I. auch die Abfertigung der mittelst 
der Eisenbahnen im direkten Ansageverfahren eingehenden Waaren nach Maßgabe der s§. 63 und 66 — 71, 
sowie Aus= und Umladungen solcher Güter nach Maßgabe des §. 65 des Vereins-Zollgesetzes und folgeweise 
unbeschränkte Zollerhebung gleich einem Hauptsteueramte zustand, ist vom 1. d. M. ab auf die Erledigung 
von Begleitscheinen Il. beschränkt. 
  
Nachdem die Eisenbahn von Diedenhofen über Sierck nach Trier dem Betriebe übergeben worden, ist vom 
1. Juli d. J. ab die Eisenbahnstrecke zwischen Sierck in Elsaß-Lothringen und dem Bahnhofe Perl in 
Preußen, sowie der Landweg von dem Bahnhofe in Perl bis zu der Steuer-Rezeptur daselbst zur Ueber- 
gangsstraße und das Steueramt zu Sierck im Hauptzollamts-Bezirke Diedenhofen zur Uebergangssteuerstelle 
mit der Befugniß zur Ein= und Ausgangs-Abfertigung von Wein und Bier, sowie die Steuer-Rezeptur zu 
Perl im Hauptsteueramts-Bezirke Trier zur Uebergangssteuerstelle mit der Befugniß zur Ein= und Ausgangs- 
Abfertigung von Bier erklärt worden.
	        
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