Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanftalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 8. November 1878. 9 45.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Geschäfts- 2. Münz= und Vank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
Regulativ für die auf Grund des Gesetzes gegen die ge- von Reichsmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 604
meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie ge- 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugniß eines Steueramts
bildete Reichs-Kommission; — Ausweisung von Auslän- 605
dern aus dem Reichsgebttt Seite 601 4. Konsulat-Wesen: Todessalll 605
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
In Ausführung des §. 27 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie
vom 2 1. Oktober d. J. (Reichs-Gesetzblatt S. 351) hat der Bundesrath in seiner Sitzung am 4. November d. J.
beschlossen, folgendes Geschäfts-Regulativ für die auf Grund dieses Gesetzes gebildete Reichs-Kommission zu
bestätigen:
§. 1.
Der Vorsitzende leitet den Geschäftsgang bei der Kommission und trifft Bestimmung über
deren Büreau-Einrichtungen.
Er vertheilt die Geschäfte unter die Mitglieder der Kommission und ernennt die Referenten
für die eingegangenen Beschwerden.
§. 2.
Der Vorsitzende beraumt die Sitzungen der Kommission nach dem durch die eingehenden
Beschwerden bedingten Bedürfniß an.
g. 3.
Die Einberufung der Mitglieder zu den einzelnen Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden
nach einem von ihm im Einvernehmen mit der Kommission im voraus festzusetzenden Turnus.
S. 4.
Nach Eingang der Beschwerde ist dem Betheiligten zu eröffnen, daß ihm frei stehe, inner-
halb einer ihm zu bestimmenden präklusivischen Frist die schriftliche Begründung seiner Anträge
bei der Kommission einzureichen.
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